Parkberechtigung für Anwohner
Für folgende Straßen können Bewohnerparkausweise ausgestellt werden:
- Auf dem Weidkamp, Birkenweg, Friedenstr., Wilhelmstr., Roonstr., Rathenaustr.
- Ernst-Waldschmidt-Str., Luisenhüttenstr., Schorlemmers Kamp
- Viktoriastr. zwischen Wilhelmstr. und Westtangente, jeweils südlicher Teil der Roon- und Rathenaustr.
- Borker Str. 1 - 13
- Münsterstr. 184 - 196
- Dortmunder Str. zwischen Ernst-Waldschmidt-Str. und Moltkestr.
- Erzberger Str., Cappenberger Str. 1 - 3, St. Marien-Kirchplatz
- Graf-Adolf-Str.
- Marienstr.
- Gartenstr. (nur Seite zur Westtangente)
- Silberstr., Pfarrer-Bremer-Str., Am Christinentor, von-Wieck-Str., Altstadtstr.
- Ernst-Becker-Str.
Für Fahrzeuge mit „Lkw-Zulassung“ bzw. rein gewerblich genutzte Fahrzeuge (z. B. Busse) sowie Wohnwagen, Wohnmobile und Kfz-Anhänger können generell keine Bewohnerparkausweise ausgestellt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Kopie Personalausweis, Meldebestätigung oder Aufenthaltstitel
- Kopie Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bescheinigung des Arbeitgebers/Halters
30,70 €/31,50 €
Seeparkausweise: kennzeichenbezogener Parkausweis 10,00 €, Besucherparkausweis 5,00 €
- Parkberechtigung Anwohner
Antrag für einen PKW-Stellplatz, Sonderparkberechtigung für Anwohner
Hinweise
- Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten.
- Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag per E-Mail oder per Post einzureichen.