Parkerleichterung für Schwerbehinderte und besondere Gruppen
Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit aG:
Ein Schwerbehinderten-Parkausweis wird erstmalig ausgestellt oder verlängert für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "a.G." (außergewöhnlich Gehbehindert) oder "BI."(blind/sehbehindert).
Parkerleichterung für besondere Gruppen:
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten und Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO.
Benötigte Unterlagen:
- Kopie Personalausweis
- Passfoto des Antragstellers
- Kopie gültiger Schwerbehindertenausweis
- Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit aG
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung bzw. für Blinde (Merkmal aG oder Bl) - Parkerleichterung für besondere Gruppen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO über Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten und Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung
Hinweise
- Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten.
- Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag per E-Mail oder per Post einzureichen.