Online-Services

Parkerleichterung für Schwerbehinderte und besondere Gruppen

Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit aG:

Ein Schwerbehinderten-Parkausweis wird erstmalig ausgestellt oder verlängert für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "a.G." (außergewöhnlich Gehbehindert) oder "BI."(blind/sehbehindert).

Parkerleichterung für besondere Gruppen:

Erteilung einer Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten und Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO.

Benötigte Unterlagen:

  • Kopie Personalausweis
  • Passfoto des Antragstellers
  • Kopie gültiger Schwerbehindertenausweis
  • Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit aG
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung bzw. für Blinde (Merkmal aG oder Bl)
  • Parkerleichterung für besondere Gruppen
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO über Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten und Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung

Hinweise

  • Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten.
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag per E-Mail oder per Post einzureichen.