Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO (Baustellen) und Vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Jahresgenehmigung
Nach den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung ist der Antrag mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Bei verspäteter Antragsstellung können Zuschläge erhoben werden.
Es werden die nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgesetzten Gebühren erhoben. Sie richten sich nach der Dauer und Flächeninanspruchnahme der Maßnahme.
- Verkehrsregelnde Maßnahmen, Anordnung
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO in Lünen - Verkehrsregelnde Maßnahmen, Anordnung (digital ausfüllbares Formular)
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO in Lünen (digital ausfüllbares Formular) - Vereinfachtes Anordnungsverfahren für Jahresgenehmigung
Antrag auf Vereinfachtes Anordnungsverfahren zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen gem. § 45 Abs. 6 StVO