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Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone in der Stadt Lünen gemäß § 46 Abs. 1 StVO

Rettungsfahrzeugen ist jederzeit die Durchfahrt zu ermöglichen.

Benötigte Unterlagen:

  • Kopie Personalausweis
  • Kopie Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I

25,00 €