Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone in der Stadt Lünen gemäß § 46 Abs. 1 StVO
Rettungsfahrzeugen ist jederzeit die Durchfahrt zu ermöglichen.
Benötigte Unterlagen:
- Kopie Personalausweis
- Kopie Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
25,00 €
- Befahren der Fußgängerzone, Ausnahmegenehmigung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone in der Stadt Lünen gem. § 46 StVO