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Einrichtung einer Haltverbotszone für Wohnungsumzug, Möbellieferung, etc.

Haltverbote (Verkehrszeichen 283) für Wohnungsumzüge oder andere kurzfristige Absperrungen von Parkraum (Baumschnitt etc.).

Ist eine freie Anfahrtszone z. B. bei Umzug/Möbellieferung für z. B. Möbelwagen, Transporter etc. erforderlich, benötigen Sie Haltverbotschilder. Die Einrichtung einer mobilen Haltverbotszone unterliegt der Voraussetzung, dass dort das Parken/Halten grundsätzlich erlaubt ist.

Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden und sind auch nur dann rechtswirksam, wenn die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Genehmigung (verkehrsrechtliche Anordnung) erteilt hat.

Die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung muss schriftlich erfolgen.

Aufstellen der Verkehrszeichen:

Die Haltverbotbeschilderung ist mindestens drei Tage (72 Stunden) vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen.

Die Aufstellung der Schilder ist durch den Antragsteller bei einem Verkehrssicherungsunternehmen zu beauftragen.

Die Kosten sind vom Antragsteller zu zahlen.

Für die verkehrsrechtliche Anordnung eines Haltverbots wird ein schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben benötigt:

  • Konkrete Benennung des Vorhabens (Umzug/Möbellieferung o. ä.),
  • Zeitpunkt/Zeitraum des Vorhabens (Datum und Uhrzeit - von/bis),
  • Örtlichkeit (Straßenname/Hausnummer),
  • Verantwortlicher vor Ort (Vorname/Nachname und telefonische Erreichbarkeit) und über welche Länge die Haltverbotstrecke erforderlich ist.

Da ggf. ein Ortstermin durchgeführt werden muss, ist ein entsprechender Antrag rechtzeitig, mind. 14 Tage vor Aufstelltermin, zu stellen.

  • Haltverbotszone, Einrichtung
    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Einrichtung einer Haltverbotszone