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Erlaubnis zur Durchführung einer/s Veranstaltung/Umzugs/Marsches/Sponsorenlaufes gemäß § 29 StVO

Nach den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung ist der Antrag mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Bei verspäteter Antragsstellung können Zuschläge erhoben werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Handskizze
  • Lageplan
  • Nachweis Haftpflichtversicherung

Es werden die nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgesetzten Gebühren erhoben.