Erlaubnis zur Durchführung einer/s Veranstaltung/Umzugs/Marsches/Sponsorenlaufes gemäß § 29 StVO
Nach den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung ist der Antrag mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Bei verspäteter Antragsstellung können Zuschläge erhoben werden.
Benötigte Unterlagen:
- Handskizze
- Lageplan
- Nachweis Haftpflichtversicherung
Es werden die nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgesetzten Gebühren erhoben.
- Veranstaltung/Umzug/Marsch/Sponsorenlauf, Erlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer/s Veranstaltung/Umzugs/Marsches/Sponsorenlaufes