Verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung und Sondernutzung: Container, Gerüst, Autokran etc.
Schutt-/Baustoff-Container, Gerüste etc., die auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen aufgestellt werden, sind genehmigungs- und sondernutzungspflichtig.
Nach den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung ist der Antrag mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Bei verspäteter Antragsstellung können Zuschläge erhoben werden.
Es werden die nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgesetzten Gebühren erhoben. Sie richten sich nach der Dauer und Flächeninanspruchnahme der Maßnahme.
- Sondernutzung Container, Gerüst, Autokran etc., Ausnahmegenehmigung
Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Containers, Gerüstes, Autokranes etc.
Straßenverkehrsbehörde
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