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Verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung und Sondernutzung: Container, Gerüst, Autokran etc.

Schutt-/Baustoff-Container, Gerüste etc., die auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen aufgestellt werden, sind genehmigungs- und sondernutzungspflichtig.

Nach den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung ist der Antrag mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Bei verspäteter Antragsstellung können Zuschläge erhoben werden.

Es werden die nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgesetzten Gebühren erhoben. Sie richten sich nach der Dauer und Flächeninanspruchnahme der Maßnahme.

Straßenverkehrsbehörde

Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung, Fachdienst

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