Förderung im StadtGartenQuartier
Die Umsetzung der Maßnahmen und Prozesse im StadtGartenQuartier erfolgt größtenteils mit Finanzmitteln des Bundes und des Landes. Ohne diese Mittel wäre die Umsetzung nicht möglich.
Das Referat Stadtentwicklung pflegt einen engen Austausch mit den Förderbehörden, sodass eine permanente Fördermittelakquise stattfindet.
Die Förderung für das StadtGartenQuartier basiert auf der Grundlage des § 171 e BauGB und ist dem Stadterneuerungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ zuzuordnen. Die Ziele des Programms sind die Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft. Darüber hinaus soll die Identifikation mit dem Quartier gestärkt und ein positives Quartiersimage aufgebaut werden. Gefördert werden können Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung des Quartiers, das aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt ist. Entsprechende soziale aber auch Wohnumfeldmaßnahmen zur Erreichung der Ziele sind ebenfalls im Programm Sozialer Zusammenhalt verankert.
Grundsätzlich gilt es, das Quartier zu stärken und Bildung und Fähigkeiten an die Menschen vor Ort zu vermitteln, um diese in ihren Alltagssituationen möglichst zu verselbstständigen und entsprechende Hilfestellungen anzubieten. Bislang wird die Förderung der Maßnahmen und Projekte im StadtGartenQuartier aus dem Programm „Zukunft Stadtgrün“ finanziert.
Was ist die Städtebauförderung?
Einzelne Maßnahmen werden bereits aus unterschiedlichen Förderkontexten umgesetzt. Mit Klick auf das jeweilige Förderprogramm erhalten Sie nähere Informationen der Fördergeber.