
Verkehrsberuhigung Kirchhof- und Augustastraße
Die Kirchhofstraße nimmt im StadtGartenQuartier eine besondere Rolle ein. Sie erschließt neben den Privatgrundstücken im Wesentlichen die Viktoriaschule, den evangelischen Friedhof sowie den Sozialbauhof. Von der Kirchhofstraße geht die Augustastraße ab, die den hinteren Bereich der Schule mit Turnhalle erschließt und zu der eine zweite, fußläufige Öffnung des Friedhofs vorgesehen ist. Darüber hinaus erschließt die Augustastraße im weiteren Verlauf den südlichen Siedlungsbereich des StadtGartenQuartiers.

Handlungsbedarf
Der bauliche und gestalterische Zustand der Kirchhofstraße weist erhebliche Mängel auf und wird einem sicheren Schulumfeld nicht gerecht. Zu den Hol- und Bringzeiten an der Grundschule ist die Verkehrssituation durch viele Pkw unübersichtlich, was zu einer Gefährdung der Grundschulkinder und weiterer Verkehrsteilnehmenden beiträgt. Hinzu kommt, dass durch unbefestigte, teilweise unebene Gehwegbereiche gehbehinderte und ältere Menschen gefährdert sind.
In einer Analyse und ersten Bürgerbeteiligung wurden folgende Probleme erkannt:
- Gehwegbereiche werden durch haltende Pkw zugeparkt, sodass insbesondere Schulkinder nicht gesehen werden
- Unbefestigte Gehwegbereiche sind für mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende, z. B. mit Rollatoren schlecht passierbar
- Viele (Garagen)- Einfahrten birgen Gefahren durch Rückwärtsfahren
- Hohes Pkw-Aufkommen zu den Hol- und Bringzeiten an der Viktoriaschule
- kein attraktiver Straßenraum
- Straßenschäden
Umbaumaßnahme
Der Handlungsbedarf wurde erkannt und im Rahmen der Entwicklung des StadtGartenQuartiers als Fördermaßnahme bewilligt. So konnte seit Frühjahr 2020 ein Planungsbüro Varianten zur Umgestaltung ausarbeiten.
Hierbei sind verschiedene Prozesse eingeflossen. Es fand eine Verkehrszählung mit Berücksichtigung des Parkbedarfs am Tag und in der Nacht statt. Die Wegebeziehungen der Schulkinder auf ihren Schulwegen sind ebenfalls erhoben worden. Eine Befragung zur Mobilität der Kinder konnte aufgrund der seinerzeit geltenden Pandemiebeschränkungen nicht durchgeführt werden. Daher wurde auf Erfahrungen der Schule zurückgegriffen, dass der Großteil der Kinder zu Fuß den Schulweg hinter sich bringt und somit die Kirchhofstraße eigenständig nutzt.
Die Varianten für den Straßenumbau der Kirchhof- und Augustastraße, die zur Auswahl für den politischen Grundsatzbeschluss vorlagen, bezogen sich auf eine Zone 30, eine Fahrradstraße und einen verkehrsberuhigten Bereich. Die Politik hat im November 2021, ausgehend von den Ergebnissen der Anliegerbeteiligung, den Ausbau der Kirchhofstraße als Fahrradstraße sowie die Augustastraße als verkehrsberuhigten Bereich beschlossen.
Die Stadtwerke und der städtische Abwasserbetrieb SAL werden sich durch die Erneuerung von Leitungen und der Kanalisation an der Umbaumaßnahme beteiligen, sodass eine maximale Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme vorliegt.
Die Eigenschaften der beschlossenen Varianten der Fahrradstraße und des verkehrsberuhigten Bereichs sind hier aufgeführt.

Die Fahrradstraße wird in Asphalt ausgebaut. Hierbei gibt es die Möglichkeit einen langlebigen rotgefärbten Asphalt zu verwenden, der die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden zum Vorrang von Radfahrenden sensibilisiert. Auch rote Breitstrichmarkierungen können auf Asphalt aufgebracht werden. Separate Gehwege werden hergestellt. Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Radfahrende dürfen nebeneinanderfahren. Durch eine Zusatzbeschilderung, wie z. B. "Kfz-Verkehr frei", dürfen auch motorisierte Fahrzeuge die Straße nutzen, müssen sich aber dem Radverkehr unterordnen.
Durch die Fahrradstraße wird der Straßenraum strukturiert und eine Verkehrssicherheit, insbesondere für Schulkinder geschaffen. Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind in der Regel langsamer, sodass auch hier eine erhöhte Sicherheit zum Tragen kommt. Durch die Einrichtung einer Fahrradstraße wird auch eine alternative Strecke zur Münsterstraße für Radfahrende in Richtung Innenstadt geschaffen.

Der Ausbau erfoglt niveaugleich, das heißt, es werden keine Gehwegbereiche mit Hochborden gebaut. Die gesamte Fahrbahnbreite kann genutzt werden, sodass auch Kinderspiel zulässig ist. Für den Fahrzeugverkehr gilt eine Schrittgeschwindigkeit von 7 km/h bis 10 km/h. Das Parken ist nur in den vorgesehenen Markierungen zulässig, die versetzt im Straßenraum angeordnet werden können. Der verkehrsberuhigte Bereich wird in Pflaster ausgebaut.
Die Variante hat zum Vorteil, dass insgesamt mehr Fläche zur Nutzung des Straßenraums zur Verfügung steht. Auch werden Barrieren für eingeschränkte Personen abgebaut. Die Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder wird maßgeblich erhöht. Das Parken ist geordnet, sodass weniger Einschränkungen für den fließenden Verkehr entstehen.
Beteiligung

Im Juli 2020 fand eine erste frühzeitige Bürgerbeteiligung statt, bei der Interessierte sich die unterschiedlichen Ideen für die Maßnahme ansehen und mit dem Planungsbüro in den Austausch kommen konnten. Im Juli 2021 hat die Eigentümer:innenbeteiligung stattgefunden. Da es sich bei der Umbaumaßnahme zur Kirchhof- und Augustastraße um einen beitragspflichtigen Straßenausbau nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind die Eigentümer:innen beider Straßen im Rahmen einer Eigentümer:innenbeteiligung einzubeziehen. Alle Eigentümer:innen wurden durch die Stadt Lünen angeschrieben und konnten Stellung nehmen.
Weiteres Vorgehen
Ein Baustart wird rechtzeitig allen Anliegenden bekannt gegeben.
Zum Baustellenportal
Ergänzende Informationen zu den Planungen und den Ausbaubeiträgen sind im Baustellenportal abrufbar.
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