Bäume, Baumschutzsatzung, Wald
Der Schutz von Bäumen hat in Deutschland eine sehr lange Tradition. Schon bei den alten Germanen gab es die Regel, denjenigen grausam zu bestrafen, der Bäume ihrer Rinde beraubte oder sie mutwillig beschädigte.
Im Mittelalter wurde Baumschändern die Todesstrafe oder als "milderes Mittel" das Abschneiden eines Ohres angedroht.
Nach einer preußischen Chausseeordnung von 1803 konnten Baumschädiger zur Strafe zur öffentlichen Straßenarbeit an einen Schubkarren angeschlossen werden.
Schon damals wurde aus vielerlei Gründen der Baumschutz ernst genommen. Im Zeitalter der Technik haben die positiven Einflüsse von Bäumen für das Stadtklima noch an Bedeutung gewonnen.
Wussten Sie, dass eine 100-jährige Buche
- den täglichen Sauerstoffbedarf von 500 Menschen deckt?
- im Jahr 1 Tonne Staub aus der Luft filtert?
- im Sommer am Tag 500 Liter Wasser verdunstet und damit unsere Luft anfeuchtet?
- an einem heißen Sonnentag, zusammen mit anderen Bäumen, die Temperatur in den Straßen um 3,5 Grad Celsius senken kann?
- wenn sie gefällt würde, es eine Ersatzpflanzung von 10.000 Bäumen erfodert, um ihre genannten Eigenschaften umgehend ausgleichen zu können?
Können Sie sich eine Stadt ohne Bäume vorstellen?
Um die vielen positiven Einflüsse von Bäumen für die Stadt zu erhalten, hat der Rat der Stadt Lünen am 21. November 2021 eine novellierte Baumschutzsatzung erlassen. Durch die Satzung werden Laubbäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm, gemessen in 1 Meter Höhe, das sind ungefähr 25 cm Durchmesser, geschützt. Der Schutz gilt für Nadelbäume mit einem Stammumfang von 100 cm. Das gilt für alle Laub- und Nadelbäume.
Die drakonischen Strafen der Vergangenheit werden natürlich nicht mehr verhängt, gleichwohl können Verstöße gegen die Baumschutzsatzung als Ordnungswidrigkeit mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.
Nun gibt es sicherlich auch gute Gründe, warum ein Baum gefällt werden muss. Dafür muss im Fachdienst Stadtgrün ein Antrag für eine Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung, ein Baumfällantrag gestellt werden.
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