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Klein- und Mietergärten

Die Stadt Lünen unterhält 14 städtische Kleingartenanlagen mit insgesamt 220.582 m² Nutzfläche.
 

Achenbach - Im SiepenAlte Ziegelei
Bauverein WilhelmhöheBrambauer - Am Subeck
BuchenbergGrüne Insel
In der GeistKamener Straße
Lünen MitteLünen Süd
MühlenwinkelTriftenteich
WeßlingholzWethmar

 

Darüber hinaus bestehen die in eine naturnahe Parkanlage integrierten Mietergärten Gahmen mit einem Schwerpunkt in der Freizeitnutzung und der Kleintierhaltung.

Die städtischen Klein- und Mietergartenanlagen sind tagsüber für die Bevölkerung geöffnet. Von den öffentlichen Wegen aus kann man die zahlreichen, von den Kleingärtnern liebevoll angebauten Blumen und Feldfrüchte betrachten.

Die internen Angelegenheiten regeln die Kleingartenvereine in eigener Verantwortung.

Mit Ausnahme des Kleingartenvereins Am Subeck e. V. in Brambauer sind die Vereine im Bezirksverband Lünen – Lüdinghausen – Selm der Kleingärtner e.V. organisiert.


Zur Geschichte der Kleingärten
Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden als Vorläufer unserer heutigen Kleingartenanlagen die sogenannten "Armengärten".  Die ausschließlich an mittellose Bevölkerungskreise verpachteten Gärten wurden von den Bedürftigen zur Selbstversorgung und zur Nebenerwerbsproduktion bewirtschaftet. Erweitert um die volkspädagogischen Ideen des Leipziger Pädagogen und Arztes Dr. Daniel Gottlieb Schreber der Bevölkerung Freiräume für sportliche Aktivitäten und zur Erziehung ihrer Kinder in der Natur anzubieten, um damit der physischen und sozialethischen Verelendung der Bevölkerung entgegenzuwirken, entwickelte sich später das Kleingartenwesen.

Drei Jahre nach dem Tod von Schreber gründete sein Schwiegersohn Dr. Ernst Innocenz Hausschild 1864 den ersten Schreberverein. Seither ist neben der wichtigen Funktion des Nahrungsmittelanbaus der Freizeit- und Erholungswert immer stärker zu Tage getreten, worauf u.a. der Name "Erholung" einer 1912 in Dortmund gegründeten Kleingartenanlage hinweist.
 

Heutige Bedeutung von Kleingärten
Heute sehen wir in der Bereitstellung und der Schaffung von Kleingärten neben den Aspekten der Gartenbewirtschaftung und der Freizeitgestaltung außerdem die wichtigen stadtökologischen Funktionen der Kleingartenanlagen. Aufgrund ihrer Größe und Vielfältigkeit bieten die Kleingartenanlagen einen attraktiven Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie beeinflussen das städtische Klima positiv und sind ein wichtiger Baustein in der Grünstruktur der Städte.


Vermietung der Vereinsheime

Einzelne Kleingartenanlagen vermieten ihr Vereinsheim auch an Nichtmitglieder. Bei Mietinteresse wenden Sie sich am besten an die Vereinsheimverwalter bzw. Vereinsvorsitzenden.


 

Pachtung eines Kleingartens

  • Bundeskleingartengesetz
  • Baugesetzbuch
  • Gartenordnung
  • Pachtvertrag
  • Mitgliedsbuch
  • Satzung des Kleingärtnervereins
  • Gartenordnung des Kleingärtnervereins

Der Pachtzins für einen Kleingarten beträgt 23 Cent/m²/Jahr.

Die Verpachtung der freien Gärten wird durch die Kleingartenvereine selbst geregelt. Bitte wenden Sie sich an die entsprechenden Vereinsvorsitzenden. Die Kontaktadressen können Sie den angegebenen Links entnehmen.

Die zulässige Nutzung der Kleingartenparzellen richtet sich nach dem Bundeskleingartengesetz, dem Baugesetzbuch, der Gartenordnung der Stadt Lünen, dem Pachtvertrag mit dem Bezirksverband Lünen - Lüdinghausen - Selm der Kleingärtner e. V. sowie den Satzungen der Kleingartenvereine.