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Erhaltungssatzungen

Erhaltungssatzungen sind baurechtliche Satzungen, die von den Gemeinden in Deutschland auf der Grundlage des Besonderen Städtebaurechts aus dem Baugesetzbuch erlassen werden können (§§ 172 ff. des Baugesetzbuchs).

Ein Schutzziel, die die Aufstellung einer Erhaltungssatzung rechtfertigen können ist der Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt.

Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bedürfen der Abbruch ("Rückbau"), die Änderung oder die Nutzungsänderung einer (zusätzlichen) Genehmigung durch die Gemeinde. Dabei wird am Maßstab der Erhaltungsziele der jeweiligen Satzung geprüft, ob die Maßnahme zulässig ist.

Stadtplanung


Aufgabenbereich:

  • Denkmalschutz und -pflege