Werbesatzung und Gestaltungsleitlinien
In dem Stadtkern von Lünen lässt sich, trotz zahlreicher Kriegszerstörungen und markanter Veränderungen in der Wiederaufbauzeit, insgesamt auch heute noch die gewachsene Parzellen- und Gebäudestruktur gut ablesen. Charakteristisch für das heutige Stadtbild ist eine über die Jahrhunderte gewachsene Baustruktur mit ihrer prägenden Kleinteiligkeit, die punktuell durch die Anordnung von städtebaulichen Großstrukturen aus den vergangenen 50 Jahren kontrastiert wird.
Im Zuge zahlreicher Maßnahmen im Stadtumbaugebiet "Innenstadt Lünen 2010", wie beispielsweise
- die Neugestaltung der Fußgängerzone "Lange Straße",
- der Umbau des Stadteinganges "Lange Straße/Viktoriastraße",
- das Fassadenprogramm und
- der Bau der Treppenkaskade,
wird die Attraktivität des öffentlichen Raumes in der Innenstadt derzeit deutlich erhöht. Darüber hinaus ist beabsichtigt, in Kürze einen Gestaltungsbeirat einzurichten, mit dessen Hilfe stadtgestalterische Qualitäten langfristig weiter verbessert werden sollen. Nicht zuletzt tragen die Stadtumbaumaßnahmen dazu bei, die Innenstadt als attraktiven Einzelhandelsstandort zu stärken und Lünen als Einkaufsstadt weiter zu entwickeln.
Anlass und Zielsetzung
Innenstädte sind traditionell zentrale Standorte des Handels und der Kommunikation. Der örtliche Einzelhandel und das ansässige Dienstleistungsgewerbe sind wichtige Pfeiler der städtischen Struktur und zeichnen sich durch ein vielfältiges Angebot an Geschäften, einer breit gefächerten Sortimentspalette und zahlreichen ergänzenden Dienstleistungsbetrieben aus. Diese Angebotsvielfalt gilt es im Sinne einer lebendigen Innenstadt langfristig in seiner Hochwertigkeit zu erhalten.
Werbung, d. h. die Anpreisung von Waren und Dienstleistungen, ist dabei ein wichtiges und legitimes Kommunikationsmittel, um Aufmerksamkeit bei potenziellen Kunden zu erzielen und wichtige betriebliche Informationen zu transportieren. Neben der Gestaltqualität des öffentlichen Raumes und markanter, in der Regel historischer Bauten, prägen daher insbesondere die Geschäfts- und Dienstleistungsnutzungen mit ihrer Außendarstellung das Gesicht der Stadt. Stadtgestalt, Aufenthaltsqualität und Einkaufsflair sind in der Innenstadt somit untrennbar miteinander verbunden. Werbeanlagen und ihre Gestaltung übernehmen hierbei eine stadtbildprägende Schlüsselposition.
Dadurch ergibt sich ein sensibles Verhältnis zwischen öffentlicher, im Interesse der Allgemeinheit stehender Stadtbildpflege und dem berechtigtem individuellem Interesse der Gewerbetreibenden, für ihr Geschäft zu werben. An dieser Stelle werden Rahmenbedingungen erforderlich, um ein in den letzten Jahren entstandenes Ungleichgewicht zulasten des Stadtbildes zukünftig zu vermeiden und einen Ausgleich zwischen privaten und öffentlichen Interesse herbeizuführen. Die Werbesatzung dient in diesem Sinne als wichtiger allgemeinverbindlicher Baustein.
Ergänzt und flankiert wird diese Satzung durch die Aufstellung von Gestaltungsleitlinien für den Stadtkern von Lünen, welche im Sinne der Stadtbildpflege neben den Werbeanlagen auch die qualitätsvolle Gestaltung von Gebäuden, Nebenanlagen und Freiflächen zum Ziel haben. Hiervon berührt sind u. a. auch die geschäftlich genutzten öffentlichen und privaten Vorbereiche vor den Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben.
Werbesatzungen sind von ihrem Wesen her restriktiv, d. h. durch Ge- und Verbote sollen sie
- einen Mindestschutz des Stadtbildes gewährleisten,
- einen Mindeststandart an gestalterischer Qualität bei den öffentlichkeitswirksamen Werbeanlagen sichern sowie
- vor offensichtlicher "Verunstaltung" schützen.
Die innerhalb dieser Werbesatzung getroffenen Regelungen definieren hierbei einen konkreten Handlungsspielraum und sind als eine allgemeinverbindliche Grundlage anzusehen. Hierauf aufbauend können und sollen sich im Einklang mit der Schutzbedürftigkeit des Stadtbildes gute und kreative gestalterische Ideen sowie kooperative Dialoge entwickeln. Gleichzeitig dienen die Regelungen für die Geschäftstreibenden der allgemeinen Rechtsicherheit, der Gleichbehandlung untereinander und dem Schutz vor geschäftsstörenden Beeinträchtigungen im jeweiligen Umfeld.
In der Summe liegt es daher sowohl im Interesse der Allgemeinheit wie auch im Interesse des örtlichen Einzelhandels, dass mittels hochwertiger und einfühlsamer Gestaltung der Werbeanlagen das Stadtbild und die Aufenthaltsqualität verbessert - und im Ergebnis hierdurch der Stadtkern als attraktiver Einkaufsstandort mit Flair und gutem Image langfristig gesichert wird.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Lünen hat die Werbesatzung Rechtskraft erlangt und ist somit verbindliches Ortsrecht.