Entwicklungskonzept "Wirtschaftsstandort Lippholthausen 2030"
Im Ortsteil Lippholthausen liegen die größten zusammenhängenden Gewerbeflächen der Stadt Lünen. Lippholthausen ist somit ein wichtiger Wirtschaftsstandort der Stadt, den es langfristig zu erhalten und zu stärken gilt. In den einzelnen Teilbereichen des Ortsteils ergeben sich unterschiedliche Fragestellungen, die für eine zukunftsfähige Entwicklung der Gebiete planerisch und strategisch zu bearbeiten sind. Entwicklungspotenziale und Nutzungsperspektiven sind in dem Kontext der am Standort gegebenen Rahmenbedingungen, wie Wirtschaft, Verkehr, städtebauliches Erscheinungsbild, Immissionsschutz, aber auch Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie Freiraum und Erholung, zu entwickeln. Der Standort ist durch die zwei Kohlekraftwerke STEAG und Trianel geprägt. Das STEAG-Kraftwerk wurde Ende 2018 geschlossen und die Firma Hagedorn als neuer Flächeneigentümer arbeitet an dem Rückbau und der Aufbereitung der Fläche für eine neue Nutzung. Da bis spätestens 2038 alle Kohlekraftwerke vom Netz genommen werden sollen, stellt auch die Trianel-Fläche perspektivisch eine Entwicklungsfläche dar.
Das Entwicklungskonzept "Wirtschaftsstandort Lippholthausen 2030" stellt ein räumliches Strukturkonzept für den Wirtschaftsstandort Lippholthausen dar, das die unterschiedlichen Belange integriert betrachtet und eine Perspektive für die zukünftige Entwicklung Lippholthausens aufzeigt. In Verknüpfung mit dem Strukturplan werden kurzfristige, mittelfristige und langfristige Umsetzungsschritte zur Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Lippholthausen aufgezeigt. Die Umsetzungsschritte betreffen einzelne städtebauliche oder verkehrliche Maßnahmen, aber auch Handlungserfordernisse der Bauleitplanung sowie übergeordnete Handlungsstrategien der Wirtschaftsförderung und weiterer Akteure.
Ziel des Entwicklungskonzeptes "Wirtschaftsstandort Lippholthausen 2030" ist es, eine Entwicklungsperspektive für den Wirtschaftsstandort Lippholthausen als Planungs- und Handlungsgrundlage weiterer Planungsprozesse darzustellen. Es soll als rahmensetzende Grundlage für die Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben dienen.
Das Entwicklungskonzept wurde am 11.11.2021 vom Rat der Stadt Lünen als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.
Und wie geht es weiter?
Das Entwicklungskonzept dient damit als informelle Planungsleitlinie und bildet die Grundlage weiterer Planungs- und Entscheidungsprozesse.
Auf Basis des Konzeptes sollen notwendige Maßnahmen der Verkehrsanbindung, des Immissionsschutzes und weitere städtebauliche oder ökologische Maßnahmen angestoßen werden. Es ist daher Grundlage und Leitlinie für nachgelagerte Planungs- und Abstimmungsschritte, in denen einzelne Maßnahmen konkret in den Fokus genommen werden. Das Entwicklungskonzept ist insbesondere auch im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen, die der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens bzw. der Grundstücke dient. Für eine Inanspruchnahme neuer Entwicklungsflächen oder auch der Entwicklung neuer Nutzungen auf einer Fläche, ist im Rahmen der Bauleitplanung sogenanntes Planrecht zu schaffen. Die Bauleitplanung beschließt der Rat der Stadt Lünen. Das aufwändige Planverfahren, in dem zahlreiche Belange berücksichtigt werden, ist im Baugesetzbuch umfassend geregelt.
Der Beschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans "Kooperationsstandort Gewerbepark Lippholthausen" sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lünen Nr. 237 "Kooperationsstandort Gewerbepark Lippholthausen" wurde am 21.01.2020 vom Haupt- und Finanzausschuss bereits gefasst. Der Aufstellungsbeschluss ist der Startschuss zur Schaffung von Planrecht für neue Gewerbeflächen auf dem Gelände des ehemaligen STEAG-Kraftwerkes in Lippholthausen.
Weitere Informationen zu den Bauleitplanverfahren erhalten Sie hier.
Download
Aufgabenbereiche:
- Bebauungspläne und planungsrechtliche Beratung
- Wirtschaftsstandort Lippholthausen