Masterplan Einzelhandel der Stadt Lünen
Die Versorgungsstruktur in der Stadt Lünen ist geprägt durch städtische Zentren (zentrale Versorgungsbereiche) und ergänzende Standorte (Nahversorgungsstandorte, Fachmarktstandorte). Diese sollen gesichert und gestärkt werden.
Dabei zeigt sich vor dem Hintergrund des Zentrenschutzes und der wohnungsnahen Versorgung ein besonderer Steuerungsbedarf für Einzelhandelsnutzungen. Denn städtebaulich nicht-integrierte Standorte wie auch andere Standorte außerhalb zentraler Versorgungsbereiche weisen hinsichtlich ihrer Wettbewerbs- und Entwicklungsfähigkeit (z. B. niedrigere Miet- und Grundstückspreise, geringere Betriebs- und Personalkosten, mehr Stellplätze oder größere Flexibilität bei Erweiterungen) häufig eine potenzielle Überlegenheit gegenüber Standorten in gewachsenen städtischen Zentren auf. Angebotsüberschneidungen zentren- bzw. auch nahversorgungsrelevanter Sortimente an städtebaulich nicht-integrierten Standorten mit Angeboten in zentralen Versorgungsbereichen und an integrierten Standorten können kurz- bis mittelfristig zu (weiterem) Bedeutungs- bzw. Funktionsverlust zentraler Versorgungsbereiche führen, der sich in Form von sinkendem Angebotsniveau, zunehmenden Leerständen und Trading-Down-Tendenzen widerspiegelt.
Eindeutige politische und planerische Aussagen bzw. ein vom Rat der Stadt beschlossenes, gemeinschaftlich getragenes, klares Konzept mit verbindlichen Aussagen zur zukünftigen räumlichen, quantitativen und qualitativen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung sollen zur Sicherung und Stärkung von Einzelhandelsstrukturen beitragen und auch Planungs- und Investitionssicherheit schaffen.
Der Rat der Stadt Lünen hat den Masterplan Einzelhandel 2020 am 25.06.2020 als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen und somit die Voraussetzung für sachgerechte, gemeindliche Planungen zur Steuerung des Einzelhandels geschaffen.
Der Einzelhandelsstandort Lünen soll seinen Potenzialen entsprechend gefördert werden. Insbesondere gilt es, die klare räumliche Angebotsstruktur mit Konzentration auf bestimmte Standortbereiche zu bewahren und zu profilieren. Ein besonderer Entwicklungsfokus sollte daher weiterhin auf dem zentralen Versorgungsbereich Innenstadt sowie einer möglichst wohnortnahen Grundversorgung durch Bereitstellung entsprechender Angebote in den Stadtteil- und Nahversorgungszentren bzw. an ergänzenden, städtebaulich integrierten Nahversorgungsstandorten liegen.
Diese Strategie entspricht dem Leitbild einer „gesamtstädtischen, räumlich-funktionalen Gliederung“. Der Einzelhandel wird in Abhängigkeit von Sortiments- und Größenstrukturen sowie den zukünftigen ökonomischen Rahmenbedingungen in gegenseitiger funktionaler Ergänzung auf bestimmte Standorte im Lüner Stadtgebiet konzentriert.
Die Abbildung zeigt das Lüner Standortstrukturmodell. Zwei Kategorien stellen dabei die wesentlichen Bestandteile der Lüner Standortstruktur dar: die zentralen Versorgungsbereiche und die Ergänzungsstandorte.
Den zentralen Versorgungsbereichen liegt eine dreistufige Gliederung in Hauptzentrum, Stadtteilzentren und Nahversorgungszentren zu Grunde.
Bei den Ergänzungsstandorten sind die Standorte des Einzelhandels mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten, die der Gewährleistung der Nahversorgung dienen, und die Sonderstandorte des großflächigen Einzelhandels (i. S. v. § 11 (3) BauNVO) zu unterscheiden.
Dezentrale Standorte, die diesen Standortkategorien nicht entsprechen, wie etwa die Fachmärkte mit zentrenrelevanten Angeboten in städtebaulich nicht-integrierten Lagen an der Kupferstraße (u.a. Textildiscounter) stellen in diesem Zusammenhang Bestandsstandorte (ohne Entwicklungsperspektive) dar.
Generell gilt, dass das Ziel weniger der quantitative Ausbau als vielmehr die Sicherung und Verbesserung der räumlich strukturellen Angebotssituation sein soll, was beinhaltet, dass über zusätzliche Angebote nur nach eingehender Prüfung entschieden wird. Zusätzliche zentrenrelevante Sortimente sollen generell nur in den zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden.
Folgender Zielkatalog soll der zukünftigen Einzelhandels- und Zentrenentwicklung der Stadt Lünen zugrunde gelegt werden:
- Sicherung und Stärkung der landesplanerischen Funktion der Stadt Lünen als Mittelzentrum
- Sicherung und Stärkung eines attraktiven Einzelhandelsangebotes
- Sicherung und Stärkung einer hierarchisch angelegten Versorgungsstruktur mit einer zukunftsfähigen "Arbeitsteilung" der Einzelhandelsstandorte gemäß dem Entwicklungsleitbild
- Erhaltung und Stärkung der Einzelhandelszentralität sowie der Funktionsvielfalt des innerstädtischen Lüner Hauptgeschäftsbereichs
- Sicherung und Stärkung einer möglichst flächendeckenden wohnungsnahen Grund-versorgung im Stadtgebiet durch Stadtteilzentren, Nahversorgungszentren und funktionsfähige Nahversorgungsstandorte
- Einzelhandel durch Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie stärken
- Zentrenverträgliche Weiterentwicklung von ergänzenden Standorten für (großflächige) Einzelhandelsbetriebe mit gesamtstädtischer und tlw. regionaler Ausstrahlungskraft
- Sicherung von Gewerbegebieten für Handwerk und produzierendes Gewerbe und
- Vermeidung "neuer" Einzelhandelsstandorte und Verhinderung konterkarierender Planungen.
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Aufgabenbereiche:
- Bebauungspläne und planungsrechtliche Beratung
- Flächennutzungsplan
- Masterplan Einzelhandel