Aktuelle Entwicklungen - Forensik
Seit 2012 bestimmt der vom Land Nordrhein-Westfalen geplante Bau einer forensischen Klinik mit 150 Plätzen im Maßregelvollzug auf einem fünf Hektar großen Teilbereich des Areals (RAG-Fläche) die Debatte über die Zukunft von Victoria I/II. Die Stadt Lünen hatte – entsprechend eines Ratsbeschlusses vom 27. August 2015 – gegen die Entscheidung des Landes Klage eingereicht. Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 28. März 2017 die Klage der Stadt zurückgewiesen hatte, fand am 05.11.2019 die Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster statt.
Das Oberverwaltungsgericht befand, dass die auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen erteilte Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg betreffend die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Forensik auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Victoria in Lünen rechtswidrig sei und die Stadt Lünen in ihrer Planungshoheit verletze. Auf die Berufung der Stadt hob das Oberverwaltungsgericht deshalb die Zustimmungsentscheidung und das erstinstanzliche Urteil auf.
Das Urteil stärkt die Position der Stadtverwaltung, die einen Alternativstandort für die forensische Klinik auf dem RWE-Geländeteil favorisiert und zur Schaffung von Planungsrecht aktuell entsprechende Bauleitplanverfahren durchführt
Nähere Informationen zum bisherigen Verlauf der Debatte und der rechtlichen Auseinandersetzung um die Planung der forensischen Klinik bis Mai 2017 in Lünen finden Sie unter folgendem Link.
Trotz positivem Bauvorbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zur Errichtung der Forensik am geplanten Standort (RAG-Fläche) und der damit verbundenen Dringlichkeit der Schaffung zusätzlicher Forensik-Plätze, konnten Gespräche der Stadtspitze auf Landesebene im Jahr 2018 dazu beitragen, dass der Stadt Lünen die Möglichkeit eingeräumt wird, zeitnah entsprechende Bedingungen (Baurecht) für eine Forensik auf der RWE-Fläche zu schaffen. Dies geschieht mit dem kommunalpolitischen Ziel einer größeren Distanz des Forensik-Standortes zur Wohnbebauung an der Westfaliastraße und damit einer besseren Akzeptanz des Projektes vor Ort. Auf dieser Grundlage ist das Land bereit, über die Verlagerung des geplanten Forensik-Standortes innerhalb des Viktoria-Areals aus dem nördlichen in einen weiter südlichen Teilbereich zu diskutieren.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 229 „Viktoria Ost“ sollen kurzfristig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der nord-östlichen RAG-Fläche zu Wohn- und Gewerbezwecken (Teil B) und den Bau einer Forensik auf der südlichen RWE-Fläche (Teil A) geschaffen werden.
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 229 „Viktoria-Ost“. Grundsätzliches Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung des Entwicklungsleitbildes für die letzte Bergbaufläche in Lünen unter besonderer Beachtung der natur- und stadträumlichen Qualitäten des Standortes, der vielfältigen Nutzungsinteressen und der finanziellen Rahmenbedingungen.