Baulandkataster

Das Baugesetzbuch regelt im § 1a (Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz), dass vor der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen, Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden sollen. Dazu zählen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstände, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten.
Mit der Veröffentlichung des Baulandkatasters möchte die Stadt Lünen daher ein Instrument zur Aktivierung und Mobilisierung des vorhandenen Baulückenpotenzials schaffen.
Hinweise
- Die aufgeführten Grundstücke sind in der Regel nicht im Eigentum der Stadt Lünen.
- Es ist nicht bekannt, ob die aufgeführten Grundstücke veräußert werden.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulandkataster keine Angaben über Namen und Adressen der jeweiligen Grundstückseigentümer. Wenn Sie als Kaufinteressentin oder –Interessent an einem Grundstück interessiert sind, müssen Sie daher selbst die Initiative ergreifen um an Kontaktdaten zu gelangen oder die Verkaufsbereitschaft zu ergründen.
Hier können Sie das Baulandkataster einsehen.
In diesem Kataster sind bisher ungenutzte potenzielle Bauflächen dargestellt, die aufgrund der bestehenden planungsrechtlichen Situation kurzfristig oder in absehbarer Zeit bebaut werden können. Die angegebenen Flächengrößen beziehen sich auf die kartierten Bereiche. Diese Größen können von den Buchgrundstücken im liegenschaftsrechtlichen Sinn oder von Baugrundstücken im planungsrechtlichen Sinn abweichen.
Betrachtet wurden dabei nicht nur klassische Baulücken, also Lücken zwischen zwei an einer Straße gelegenen Gebäuden, sondern auch im rückwärtigen Bereich gelegene Freiflächen, die oftmals nur über den vorderen Grundstücksteil zu erschließen sind. Potenzielle Bauflächen können aus mehreren Flurstücken bestehen, Teile eines Flurstücks sein oder im Einzelfall auch mehreren Grundstückseigentümern gehören. Aus den Darstellungen im Baulandkataster ergibt sich weder ein Rechtsanspruch auf eine Bebaubarkeit, noch eine Verpflichtung zur Bebauung. Die Aussagen des Baulandkatasters ersetzen weder eine Baugenehmigung, noch bilden sie eine diesbezügliche Zusage.
Das Baulandkataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie Informationen über weitere Baulücken haben, können Sie uns gerne informieren, so dass wir das Kataster weiter aktualisieren können.
Hinweis auf Widerspruchsrecht
Grundstückseigentümer können jederzeit Widerspruch gegen die Aufnahme ihrer Grundstücke in das Baulandkataster einlegen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die veröffentlichten Daten werden dann möglichst umgehend gelöscht.
Der Widerspruch ist mündlich oder schriftlich an die Stadt Lünen, Willy-Brandt-Platz 5, Abteilung Stadtplanung, 44532 Lünen, zu richten.
Ein Vordruck zum schriftlichen Widerspruch kann im Downloadbereich dieser Seite heruntergeladen werden.
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Jörg Zimmermann
Aufgabenbereiche:
- Bebauungspläne und planungsrechtliche Beratung
- Wohngebiete
Sina Kittel-Wolf
Aufgabenbereiche:
- Bebauungspläne und planungsrechtliche Beratung
- Flächennutzungsplan
- Masterplan Einzelhandel