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Fragen und Antworten zu "Tempo 30" auf sechs Lüner Hauptverkehrsstraßen

• Warum wurden ausgerechnet auf mehreren Hauptverkehrsstraßen Tempo 30-Bereiche eingerichtet?

Es gibt klare rechtliche Vorgaben seitens der Europäischen Union (EU-Richtlinie) und nach dem Bundesimmissionschutzgesetz, schallschutztechnische Maßnahmen in den Kommunen verbindlich zu ergreifen. Dazu kann auch die Festsetzung von "Tempo 30" auf den betroffenen Straßenabschnitten gehören. Dies betrifft auch Lünen: Die Stadt ist - wie alle Kommunen in der EU - verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Damit sollen schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Lärm vermindert werden. Die aus dem Lärmaktionsplan erarbeiteten Maßnahmen werden jetzt Schritt für Schritt von der Verwaltung umgesetzt.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt zwar, dass Hauptverkehrsstraßen keine 30er-Bereiche sein können. Denn bei Hauptverkehrsstraßen handelt es sich um ein leistungsfähiges übergeordnetes Verkehrsnetz, welches zu erhalten ist. Jedoch ist dadurch nicht ausgeschlossen, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aus bestimmten Gründen angeordnet werden können. Diese bestimmten Gründe dienen unter anderem der Verkehrssicherheit (wenn z.B. Schulen oder Kindertagesstätten ansässig sind) oder – wie auf den identifizierten Lüner Straßen - dem Lärmschutz.

• Was hat es mit dem Lärmaktionsplan auf sich?

Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung ist in der entsprechenden EU-Richtlinie mehrstufig angelegt, wobei der Untersuchungsbereich immer weiter ausgeweitet wird.

Die Erarbeitung des Lärmaktionsplanes in Lünen erfolgte über mehrere Jahre: Nach der Lärmkartierung in Stufe I folgte die Erarbeitung der Stufe II (Kartierungsrunde 2012). In dieser Stufe (auf Basis der Lärmkartierung 2012) wurden die Lärmschwerpunkte genannt, in denen besonders viele Menschen betroffen sind. Zudem wurden allgemeine Maßnahmen vorgestellt, die eine Lärmminderung herbeiführen können und ihre jeweilige Wirkung dargestellt. In Stufe III auf der Grundlage einer Lärmkartierung aus 2017 wurden konkrete Maßnahmen zu den am stärksten belasteten Straßenabschnitten entwickelt.

Der Lärmaktionsplan der Stufe III lag im Entwurf vom 15. Juli 2019 bis einschließlich zum 6. September 2019 zur öffentlichen Beteiligung aus. Die im Rahmen der Auslegung eingegangen Stellungnahmen wurden geprüft, bearbeitet und haben Eingang in die weitere Erarbeitung des Lärmaktionsplans der Stufe III gefunden. Für sechs besonders belastete Straßenabschnitte wurden im Rahmen des Plans Maßnahmenempfehlungen entwickelt, die für die Anwohnerinnen und Anwohner zum Teil deutliche Reduzierung der Lärmpegel bedeuten können.

Mit dem Beschluss des Rates am 8. Oktober 2020 wurde die dritte Stufe der Lärmaktionsplanung abgeschlossen.

Weitere Informationen zum Verfahren gibt es unter Lärmaktionsplan (luenen.de)

• Wo und wann genau wurde die Temporeduzierung eingeführt?

Zu den Abschnitten, in denen seit dem 4. Oktober „Tempo 30“ gilt, gehören Teile

  • der Borker Straße,
  • der Münsterstraße,
  • der Bebelstraße,
  • der Cappenberger Straße,
  • der Viktoriastraße und
  • der Königsheide.

Unter nachfolgenden Link können die betroffenen Bereiche auf einer interaktiven Karte eingesehen werden: Lärmschutz: Tempo 30 auf Lüner Hauptverkehrsstraßen - uMap (openstreetmap.de)

• Nach welchen Kriterien wurden die Straßen ausgewählt, auf denen seit dem 4. Oktober "Tempo 30" gilt?

Die Auswahl erfolgte auf Grundlage der Untersuchungen durch externe Gutachter und des Landesamst für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Diese Berechnungen haben ergeben, dass die Werte in den Bereichen an vorgenannten Straßen besonders hoch sind. Daraus entstand - auch rein rechtlich - die Notwendigkeit, entsprechend zu handeln.
 

• Warum wurde das Tempo-Limit von 30 Stundenkilometern nicht auf die Nachtstunden (22 bis 6 Uhr) beschränkt?

Lärmschutzmaßnahmen sind immer dann durchzuführen, wenn die Lärmpegel die gesundheitlich relevanten Grenzwerte überschreiten. Solche Überschreitungen sind nicht nur für die Nacht- sondern auch für die Tagzeit gültig - dies jeweils in unterschiedlicher Höhe. Die unterschiedlichen gutachterlichen Berechnungen, die für die verkehrsbehördliche Anordnungen der Geschwindigkeitsreduzierung notwendig waren, haben deutlich gezeigt, dass in allen Maßnahmenbereichen grundsätzlich über 50 % teilweise sogar 90 % der Betroffenen sowohl tags als auch nachts einer Lärmbelastung ausgesetzt waren. Diese Lärmbelastung ging über die gesundheitlich relevanten Grenzwerte hinaus. Entsprechend wurde in Zusammenarbeit mit dem Gutachter entschieden, Tempo 30 ohne zeitliche Begrenzung verkehrsbehördlich überprüfen und schließlich anordnen zu lassen.

• Verursachen die Tempo-30-Beschränkungen vermehrt Staus auf den betroffenen Strecken?

Es ist richtig, dass es z.B. im Bereich der Bebelstraße mit Einmündung auf die Kurt-Schumacher-Straße zurzeit zu Verzögerungen kommt. Dies ist aber eher auf die dortigen Baustellen zurückzuführen. Endsprechend kann davon ausgegangen werden, dass es eine rein subjektive Wahrnehmung ist, dass die "plötzlich" aufkommenden Staus mit "Tempo 30" zusammenhängen. In anderen Bereichen wird dies ein ähnliches Phänomen sein. Auch vor der Einführung von "Tempo 30" gab es an der ein oder anderen Stelle zu Stoßzeiten ein vermehrtes Verkehrsaufkommen.

• Wie viele neue Schilder wurden insgesamt aufgestellt?

Die Stadt Lünen hat 130 neue Verkehrsschilder aufstellen lassen.

• Was hat die Installation dieser Schilder insgesamt gekostet? Wer trägt die Kosten?

Die Kosten belaufen sich - inklusive Anschaffung und Aufstellen der Schilder - auf 34.094,14 €. Obgleich die Umsetzung - u.a. nach EU-Richtlinie - in Lünen und anderen EU-Kommunen gesetzlich zwingend erfolgen musste, trägt diese Kosten ausnahmslos die Stadt.
 

• Weiterführende Links

Wer sich näher mit dem Thema befassen möchte: In einer Publikation des Umweltbundesamtes sind die Ergebnisse festgehalten, wie sich Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen auswirkt. Die Broschüre ist online abrufbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf.

Die folgende Homepage bietet ebenfalls nähere Informationen: http://www.umgebungslaerm.nrw.de/index.php

Pressemitteilungen der Stadt Lünen zum Thema "Tempo 30":