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Wasserversorgungskonzept für die Stadt Lünen

Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Gemeinden gem. § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz (LWG) ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihren Gemeindegebieten aufzustellen. Das Wasserversorgungskonzept muss dabei die wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.

Die Stadt Lünen hat unter Mitwirkung der Gelsenwasser AG, der Stadtwerke Lünen GmbH und dem Kreis Unna das Wasserversorgungskonzept aufgestellt.

Das Wasserversorgungskonzept ist gem. § 38 LWG alle sechs Jahre fortzuschreiben.