Das Programm „singende Grundschule" richtet sich an Kinder des 1. bis 4. Schuljahres. Es findet einmal wöchentlich für die Dauer von 45 Minuten in einer Großgruppe von mindestens 20 Kindern in den Räumen der Grundschule statt.
Die Kinder erfahren Spaß am Musik machen. Neben dem Singen stehen Tanz, Gestik und Bewegung im Mittelpunkt der Stunden. In kindgerechter Lautstärke singen die Kinder in einem Tonumfang vom c1 bis zum c3. Einfühlsam wird auch das solistische Singen gefördert. Ab der 3. Klasse wird zweistimmig gesungen. Das Repetoire umfasst JEKISS-Lieder und schulspezifische eigene Lieder. Die Kinder des Chores agieren als Multiplikatoren und tragen dei Lieder in Ihre Klassen, wo diese mit den Klassenleitungen zusammen auch den übrigen Kindern der Schule beigebracht werden.
Die Musikschule behält sich vor, die Gruppe bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl vorzeitig aufzulösen. Zu viel gezahlte Teilnehmerbeiträge werden in diesem Falle zurückerstattet.
Grundlage für die Anmeldung und Teilnahme sind diese Vertragsbestimmungen. Die Schul- und Entgeltordnung der Musikschule findet für die Teilnahme am Projekt „Singende Grundschule" keine Anwendung.
Anmeldung singende Grundschule
Anmeldungen werden am Ende des 1. Schuljahres an die Schülerinnen und Schüler verteilt.
Abmeldung singende Grundschule
Das Projekt endet nach der Absolvierung des 4. Grundschuljahres. Eine zwischenzeitliche Kündigung der Teilnahme ist jeweils zum 31.7. eines Jahres möglich und muss bis zum 30.4. des laufenden Schuljahres der Musikschule schriftlich vorliegen. Außerordentliche Kündigungen sind nur aus triftigem Grund (Umzug, Schulwechsel, längere Krankheit) möglich.
Kosten
Für die Teilnahme stellt Ihnen die Musikschule ein Jahresentgelt von insgesamt 120,-€ für den Zeitraum von 12 Monaten in Rechnung. Die Zahlung erfolgt in der Regel im Quartal mit einem Betrag von 30,-€. Wahlweise kann auch eine monatliche Zahlung von 10,-€ vereinbart werden.
Ermäßigung
Eine Entgeltermäßigung in der Singenden Grundschule wird gewährt als
a) Familienermäßigung in Höhe von 10% für jedes Familienmitglied. Die Anspruchsberechtigung ist durch Vorlage geeigneter Belege nachzuweisen.
oder
b) Sozialermäßigung (außer Instrumentenmiete) Empfänger von Leistungen nach SGB III (Arbeitslosengeld I), SGB II (Arbeitslosengeld II) oder nach SGB XII (Sozialhilfe) erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung in Höhe von 50%.
c) Eine Entgeltermäßigung wird nicht gewährt bei der Belegung von Ensemblefächern.
d) Ermäßigungen werden nicht rückwirkend gewährt.
Beteiligte Schulen
Schule auf dem Kelm
Auf dem Kelm 19
44536 Lünen
0231 / 9 87 22 40
Viktoriaschule
Augustastr. 1
44534 Lünen
02306 / 60 50