Schritte zur Anmeldung an der Grundschule

Liebe Eltern,
diese Seite soll Ihnen alle Informationen zur Anmeldung Ihres Kindes an einer Lüner Grundschule geben. Der hinterlegte Flyer führt alle Schritte auf, die Sie und Ihr Kind im Jahr vor der Einschulung durchlaufen werden. Diese Seite versorgt Sie mit zusätzlichen Informationen rund um die Anmeldung. Weiter unten finden Sie die Informationen auch in unterschiedlichen Sprachen.
Wann ist mein Kind schulpflichtig?
- Ihr Kind muss am 30.09. des Einschulungsjahres 6 Jahre alt sein.
Was geschieht bei der Anmeldung?
- Die formalen Daten Ihres Kindes werden aufgenommen
- Die Schulleitung führt ein Gespräch mit Ihnen und stellt Fragen zur Entwicklung und lernt Ihr Kind kennen
Müssen beide Elternteile bei der Anmeldung anwesend sein? Was ist, wenn wir geschieden, getrennt lebend sind oder nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist?
- Das hängt von der Sorgeberechtigung ab. Wenn Sie verheiratet sind, reicht die Anwesenheit und Unterschrift eines Elternteils/Sorgeberechtigten.
- Wenn Sie getrennt von dem zweiten Sorgeberechtigten leben, müssen beide Sorgeberechtigten anwesend sein oder ihr Einverständnis durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen. Die Sorgeberechtigung müssen Sie, wenn Sie geschiedenen sind oder getrennt leben, schriftlich nachweisen.
Wo findet die schulärztliche Untersuchung statt?
- Sie findet im Kreishaus Lünen durch das Gesundheitsamt Unna statt.
Was müssen wir zum Schularzt mitbringen?
- Impfausweis des Kindes
- U-Heft
- Ärztliche Befunde
- Geburtsurkunde
- Hilfsmittel des Kindes: z.B. Hörgeräte, Brille
Was ist ein Schulspiel?
- Beim Schulspiel werden die körperlichen, geistigen, sozialen und sprachlichen Fähigkeiten Ihres Kindes auf spielerische Weise überprüft.
Muss ich mein Kind an einer bestimmten Schule anmelden oder kann ich frei wählen?
- Sie können die Schule ihres Kindes frei wählen. Das ist rechtlich so festgelegt. Bei Ablehnung der Wunschschule muss Ihr Kind evtl. eine vorgegebene Schule, die noch freie Plätze hat, besuchen. Hier sind unter Umständen dann auch die Fahrtkosten zu tragen.
Was ist ein AO-SF?
- Es ist ein Antrag auf die Feststellung sonderpädagogischer Förderung. Es wird ein ausführlicher Entwicklungsbericht seitens der Schule erstellt mit allen durch die Eltern beigebrachten ärztlichen und sonstigen Bescheinigungen etc. Bei der positiven Entscheidung für eine Feststellung zur Überprüfung durch das Schulamt wird ein Sonderpädagoge (je nach Förderschwerpunkt) beauftragt, Testungen durchzuführen. Diese finden in der Regel in der Kita statt mit der Bezugserzieherin und einer Lehrkraft aus der Regelschule.
Was ist eine I-Kraft?
- In der Kita bezeichnet man mit I-Kraft die Fachkraft für Inklusion und Integration. Sie wird eingesetzt um Kinder mit besonderem Förderbedarf zu unterstützen und zu fördern. In der Schule wird die Bezeichnung jedoch für Schulbegleiter*innen genutzt. Diese sollen die Kinder im Alltagsgeschehen und in den Abläufen der Schule unterstützen.
Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein zusätzliches Angebot des Landes NRW für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10, die mit zwei oder mehr Sprachen aufwachsen und mindestens Grundkenntnisse in der jeweiligen Herkunftssprache haben.
Der Unterricht wird nach Vorgaben des Landes erteilt und steht unter seiner Schulaufsicht. Dieser Unterricht findet zusätzlich zum Regelunterricht statt (i.d.R. nachmittags). Da nicht an jedem Standort jede Herkunftssprache unterrichtet werden kann, werden teilweise Kinder aus mehreren Schulen gemeinsam unterrichtet. Übersicht über die Angebote in Lünen und im Kreis Unna finden Sie hier.
Vorzeitige Einschulung
Wenn Ihr Kind nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist und Sie eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes wünschen, können Sie einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Nach einer eingehenden Beratung zwischen Ihnen und der Schulleitung entscheidet die Schule über die Aufnahme Ihres Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder aber auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine vorgegebene Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in NRW nicht.
Flyer "Schritte zur Anmeldung an der Grundschule"
- Deutsch1 MB
- Arabisch / عربي1 MB
- Romanes / Romani1 MB

