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Haustüren abschließen? Ja oder Nein?

Die Problematik, Hauseingangstüren insbesondere während der Nachtzeiten abzuschließen, wird von besorgten Bürgern häufig an die zuständigen Behörden ( u.a. Bauaufsicht und Feuerwehr ) herangetragen. In NRW müssen gemäß §17 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( BauO NRW) für jede Wohnung zwei Rettungswege vorhanden sein, wenn der Treppenraum nicht als Sicherheitstreppenraum errichtet ist.

Der erste Rettungsweg aus den Obergeschossen eines Wohnhauses ist über eine Treppe zu führen. Diese als Rettungsweg dienende Treppe wird in den gesetzlichen Bestimmungen als „ notwendige Treppe “ bezeichnet, die nach §37 Abs.1 BauO NW in einem eigenen Treppenraum liegen muss. §37 Abs.5 Satz 1 BauO NW bestimmt, dass jeder notwendige Treppenraum einen sicheren Ausgang ins Freie haben muss. Hieraus folgt, dass eine in diesem Ausgang liegende Tür zumindest von innen zu öffnen sein muss. Dies verbietet allerdings nicht grundsätzlich, solche Türen abzuschließen. Dieser gesetzlichen Anforderung wird vielmehr auch dann entsprochen, wenn die Türe mit dem allen Parteien im Hause zur Verfügung stehenden Hausschlüssel geöffnet werden kann.

Neuerung 2015

Mit Urteil vom 12.05.2015 gibt es nach einem Beschluß des Landgericht Frankfurt nun Gewissheit: Haustüren müssen nachts geschlossen, dürfen aber nicht verschlossen sein ( AZ: 2-13 S 127/12, vom 12.05.2015)

Im Urteil selbst heißt es:

"Das Abschließen der Hauseingangstür führt zu einer erheblichen Gefährdung der Wohnungseigentümer und ihrer Besucher. Durch das Abschließen der Haustür ist ein Verlassen des Gebäudes im Brandfalle oder in einer anderen Notsituation nur möglich, wenn ein Schlüssel mitgeführt wird."

"Dieses schränkt die Fluchtmöglichkeit erheblich ein, da es auf der Hand liegt, dass gerade in Paniksituationen nicht sichergestellt ist, dass jeder Hauseigentümer und jeder Besucher der Wohnungseigentumsanlage bei der Flucht einen Haustürschlüssel griffbereit mit sich führt, so dass sich eine abgeschlossene Haustür im Brand oder in einem sonstigen Notfall als tödliches Hindernis erweisen kann."

Sie finden das komplette Urteil des Landgericht Frankfurt am Ende der Seite zum Download.

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