Aufgaben der Feuerwehr
Die Aufgaben der Feuerwehr sind im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) geregelt.
" (1) Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen. "
Außerhalb dieses Gesetzestextes werden die Aufgaben der Feuerwehr gerne umgangssprachlich mit den Schlagworten "Retten, Löschen, Bergen, Schützen" beschrieben.
Retten
Das Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen oder Tieren durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen und / oder Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen.
Tätigkeitsfelder hierfür sind z. B. Feuer, Überschwemmungen oder Verkehrsunfälle.
Löschen
Das Löschen ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr.
Hierzu werden heute vom Feuerwehrmann Spezialausrüstungen gegen die Brandbekämpfung wie beispielsweise umluftunabhängige Pressluftatmer getragen. Ohne diese Spezialausrüstung wäre es heute teilweise nicht mehr möglich eine Brandbekämpfung durchzuführen, da sich im laufe der Zeit natürlich auch die brennbaren Stoffe und somit auch die Brandtemperaturen geändert haben.
Das Löschen und somit auch die Brandeinsätze sind bei den Feuerwehren in den letzten Jahren jedoch stark zurückgegangen. Aufgrund der zunehmenden
Aufgabenvielfalt der Feuerwehr nehmen die Einsätze der technischen Hilfeleistung stark zu und die Feuerwehr entwickelt sich zur Hilfeleistungsorganisation.
Bergen
Die Feuerwehr kann weiterhin das Bergen von Sachgütern, toten Menschen oder Tieren übernehmen.
Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zum Begriff Retten. Diese beiden Begriffe werden leider von vielen Menschen verwechselt.
Schützen
Das Schützen beinhaltet im wesentlichen Elemente des vorbeugenden Brandschutzes, welche die Brandsicherheitswachen bei großen Veranstaltungen sowie die Brandschutzerziehung und Aufklärung beinhaltet. Mit diesen Maßnahmen versucht man bereits Entstehungsbrände zu verhindern und die Menschen zum richtigen handeln aufzufordern.
Darüber hinaus wird die Feuerwehr im Baugenehmigungsverfahren einbezogen um zu prüfen, ob der Betrieb die Richtlinien zur Verhütung und Eindämmung von Bränden einhält.
Außerdem betreibt die Feuerwehr aktiven Umweltschutz, etwa durch die Eindämmung von Ölunfällen, Beseitigung von Ölspuren auf Straßen und Schutz vor chemischen, biologischen und atomaren Gefahren.