Eingliederungshilfe § 35a SGBVIII
Hier finden Sie unsere Ansprechpartner:innen rund um die Eingliederungshilfen nach § 35a SGBVIII wie z.B. zum Thema Schulbegleitung, LRS- oder Dyskalkulieförderung und Autismus Therapie.
Wir sind für Kinder und Jugendliche ab Schuleintritt zuständig, wenn eine (drohende) seelische Behinderung vorliegt.
Bei einer körperlichen/geistigen/Mehrfachbehinderung wenden Sie sich bitte an den Kreis Unna als zuständigen Rehaträger.
Für die Bearbeitung Ihrer Antragsstellung benötigen wir:
- den Antrag für Hilfen nach § 35a SGBVIII, diesen erhalten Sie vor Ort nach einem persönlichen Beratungsgespräch
- eine Stellungnahme zum § 35a SGBVIII, diagnostiziert von einem/r Arzt/Ärztin für Kinder und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, einem/er Kinder und Jugendpsychotherapeutin oder einem Arzt /einer Ärztin oder psychologischen Psychotherapeuten/in, der/die über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt. Dieses darf nicht älter als 6 Monate sein.
- den Fragebogen der Schule zur Eingliederungshilfe, dieser wird seitens der Schule ausgefüllt.
- die ausgefüllten Fragebögen zu den Teilbereichen Persönlichkeit/Alltag, Freizeit/Freunde, Schule/Kita/Beruf und Familie. Diese werden gemeinsam mit Ihnen vor Ort besprochen und ausgefüllt.