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UmA - Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen

Hier finden Sie unsere Ansprechpartnerin bezüglich der Beratung, Koordination und Begleitung von Unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen.

Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (UmA) sind Kinder und Jugendliche, die aus Krisengebieten der ganzen Welt ohne Personensorgeberechtigte oder ausweislich legitimierte Erwachsene in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und bei der Einreise das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Sie fallen unter den Schutz der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Unabhängig von Herkunft, Religion und Geschlecht haben sie dieselben Rechte wie andere in Deutschland lebende Kinder, Jugendliche und Heranwachsende nach dem SGBVIII.

Folgende Aufgaben werden übernommen:

  • Altersfeststellung
  • Gesundheitsuntersuchung
  • Inobhutnahme
  • Klärung des weiteren Hilfebedarfs
  • Bestellung einer Vormundschaft

Die unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen erhalten Hilfe zur Erziehung, die vom Sorgeberechtigten (Vormund) beantragt wird und auch über die Volljährigkeit hinaus gewährt werden kann (Hilfe für Volljährige). Die Kostenerstattung erfolgt im Regelfall gemäß § 89 ff. SGB VIII durch einen überörtlichen Kostenträger.
 

Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen und Beratung

Michaela Wege

Ambulante Hilfen und Familienbüro