Kindertagespflegepersonen
Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform. Mit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung (TAG) von 2005 und dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) von 2008 wurden der Ausbau von weiteren Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ab 1. August 2013 beschlossen. Die Kindertagespflege wurde der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Dies betrifft den Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung, die qualitativen Voraussetzungen und die Finanzierung durch den öffentlichen Jugendhilfeträger. Eltern können aus den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Was ist das Besondere an der Betreuungsform Kindertagespflege?
In der Kindertagespflege werden maximal fünf Kinder gleichzeitig von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut. Diese konstante Bezugsperson ist besonders für kleine Kinder wichtig, um sich optimal entwickeln zu können. Gemeinsam mit anderen Tagespflegekindern oder den Kindern der Tagespflegeperson können soziale Erfahrungen gemacht werden. Zudem können die Tagespflegepersonen auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes eingehen. Der familiäre Rahmen bietet vielfältige Lern- und Bildungsmöglichkeiten.
Welche Formen der Kindertagespflege gibt es?
Kindertagespflegepersonen bieten Betreuung in der Regel im eigenen Haushalt an. Mancherorts können dafür auch extra Räume angemietet werden. Kindertagespflege kann aber auch im Haushalt der Eltern stattfinden. Diese Variante kann v. a. bei Familien mit mehreren Kindern oder besonders ungünstigen Betreuungszeiten sinnvoll sein.
Wie profitieren Kinder und Eltern von der Kindertagespflege?
Kinder erleben durch den Familienalltag in der Kindertagespflege eine selbstverständliche Tagesstruktur und erwerben Alltagskompetenzen. Darüber hinaus profitieren sie von pädagogischen Angeboten im Rahmen der Bildungsprogramme der Bundesländer. Jedes Kind kann seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechend gefördert werden.