Jedes Jahr wird der Kulturpreis der Stadt Lünen für herausragende Leistungen auf den Gebieten der Musik, Bildenden Kunst, Baukunst, Literatur, Fotografie und Film prämiert. Seit 2017 ist es ebenfalls möglich, einen zusätzlichen Preis als Förderpreis für herausragenden Talente zu vergeben. Die Richtlinien in der Fassung des Ratsbeschlusses von 18.05.2017 können weiter unten eingesehen werden.
Bisherige Preisträger
Kulturpreis und Kulturförderpreis 2022: Dirk Husemann und Nico Wellers
Kulturpreis und Kulturförderpreis 2021: Markus Wengrzik und Marvin Moch
Kulturpreis und Kulturförderpreis 2020: Hermann Nüdling und Tillmann Sancken
Kulturpreis 2019: Susanne Hocke und Jürgen Larys
Kulturpreis und Kulturförderpreis 2018: Simone Prothmann, Siegfried Krüger und Marie Hirschberg
Kulturpreis und Kulturförderpreis 2017: Michael Kupczyk und Julius Schepansky
Kulturpreis 2016: Bernhard Weiß
Kulturpreis 2015: Andrzej Irzykowski
Kulturpreis 2014: Joachim Simon
Kulturpreis 2013: Uwe Gegenmantel
Kulturpreis 2012: Jutta Timpe
Kulturpreis 2011: Manfred Kassner
Kulturpreis 2010: Mike Wiedemann
Kulturpreis 2009: Catharina und Dieter Wagner
Kulturpreis 2008: Reinhold Schröder
Kulturpreis 2007: Max Raabe
Kulturpreis 2006: Klaus Nigge
Kulturpreis 2005: Mirijam Contzen
Richtlinien
Richtlinien über die Verleihung des Kulturpreises und des Kulturförderpreises der Stadt Lünen wie in der Ratssitzung vom 18.05.2017 beschlossen
1. Name: Kulturpreis der Stadt Lünen Kulturförderpreis der Stadt Lünen
2. Gegenstand: Einmalige Zuwendung von 2.500,00 € Kulturförderpreis 500 €
3. Zeit: Jährlich nach Juryentscheid, erstmalig 2005
4. Verleihungsvoraussetzungen:
a) Sachliche Voraussetzung: Prämiert werden herausragende Leistungen auf den Gebieten der Musik, Bildenden Kunst, Baukunst, Literatur, Fotografie, Film. Wissenschaften (Forschung und Lehre) sowie Heimatpflege werden nicht prämiert. Der Kulturpreis kann auch als Förderpreis für herausragende Talente auf den o.g. Gebieten vergeben werden Er trägt dann den Titel „Kulturförderpreis der Stadt Lünen“ und ist mit 500 € dotiert. Für die Verleihung gilt eine Altersgrenze von 27 Jahren. Eine gleichzeitige Vergabe von Kulturpreis und Kulturförderpreis an unterschiedliche Personen im selben Jahr ist ausdrücklich möglich.
b) Voraussetzungen: Geburt oder Wohnsitz in Lünen oder für die Stadt Lünen bedeutsame oder wesentliche Wirkung der auszuzeichnenden Leistung.
c) Es können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen ausgezeichnet werden.
5. Vorschlag und Verleihungsverfahren
a) Vorschläge können aus der Bürgerschaft von Jedermann, von Einzelpersonen als auch von Organisationen gemacht werden. Sachliche Voraussetzungen einer Preisverleihung sind schriftlich zu begründen. Der Vorschlag ist an den Bürgermeister/in der Stadt Lünen zu richten.
b) Der Kulturpreis muss nicht zwingend jährlich vergeben werden. Die Jury tagt mindestens einmal jährlich, kann aber auch entscheiden, keinen Preis zu vergeben.
c) Beschlussfolge und Verleihung
1. Mehrheitlich gefasste Jury-Entscheidung
2. Bestätigung durch den Ausschuss für Kultur und Europaangelegenheiten
3. Verleihung durch den/die Bürgermeister/in der Stadt Lünen im Auftrage des Rates im Rahmen einer öffentlichen Feierstunde.
d) Der Fachausschuss wählt für die Dauer der Legislaturperiode den/die Vorsitzende(n).
Die Jury besteht aus folgenden Personen:
1. Leiter/in (Vorsitz) Der /die Vorsitzende wählt jährlich nach Sichtung der eingereichten Vorschläge mind. drei max. fünf Jury-Mitglieder aus folgenden Fachgebieten aus:
1.1 Kunsthistoriker/in
1.2 Literat/in
1.3 bildenden Künstler/in
1.4 Musiker/in
1.5 Fotograf/in
2. Bürgermeister/in oder Kulturdezernent/in als Vertreter der Verwaltung
3. Der Ausschussvorsitzende ist automatisch Mitglied der Jury. Im Verhinderungsfall nimmt sein Stellvertreter die Aufgaben wahr.
d) Eine posthume Ehrung findet nicht statt.
e) Eine Teilung des Preises erfolgt nicht.
f) Der/die Preisträger/in oder die Preisgruppe erhalten eine Verleihungsurkunde und eine Symbolskulptur „Kulturpreis der Stadt Lünen".
Für die Verleihung des Kulturförderpreises wird lediglich eine Urkunde übergeben.