Richtlinien für den Ankauf von Kunstwerken durch die Stadt Lünen
Präambel
Die Bearbeitung, Erweiterung und vor allem die Präsentation der Kunstsammlung der Stadt Lünen ist wichtig und sinnvoll. Mit der Präsentation soll eine gute Vermittlung der Inhalte und Themen verbunden sein, damit sich die Besucher:innen der Ausstellungen auf Augenhöhe angesprochen fühlen und die Inhalte verstehen und nachvollziehen können.
Kunst ist immer ein Spiegel ihrer Zeit - so können aktuelle Fragestellungen anhand einer Gegenüberstellung von Werken auf ganz unterschiedlicher Art vermittelt und diskutiert werden.
1. Grundsätzliches Der Rat der Stadt Lünen stellt jährlich einen Etat von mindestens 5.000 € für den Ankauf von Kunstwerken zur Verfügung. Der zukünftige Ankauf von Kunstwerken durch die Stadt Lünen erfolgt unter den folgenden Zielsetzungen
- Erweiterung der bisherigen Sammlung, bzw. der Aufbau einer neuen, unspezifischen Sammlung oder auch neuer Sammlungsschwerpunkte
- Grundlage der Ankaufsentscheidung ist die Bewertung der künstlerischen Qualität der Arbeiten.
- Künstler:innenförderung
- Durch den Ankauf von Kunstwerken einzelner Personen oder Gruppen unter Beachtung der künstlerischen Qualität.
Für die Umsetzung dieser Zielsetzung ist eine Ankaufkommission verantwortlich.
Die angekauften Objekte werden jährlich der Öffentlichkeit präsentiert.
In einem Jahr nicht verausgabte Mittel werden ins nächste Haushaltsjahr übertragen soweit die Haushaltssituation dies zulässt.
2. Vorschlagsrecht
Jede:r hat das Recht, der Kommission Werke zum Ankauf vorzuschlagen. Dies gilt explizit auch für die Mitglieder der Kommission.
Die Kommission wird unter diesem Gesichtspunkt, insbesondere die Ausstellungen in Lünen und die heimische Kunstszene beobachten.
3. Verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, mindestens zwei Mal jährlich zu tagen.
Die Kommission ist verpflichtet, zu jedem Vorschlag ein Votum abzugeben.
Die Kommission besteht aus den folgenden Mitgliedern:
- Leiter:in des Kulturbüros (Organisation)
- Kulturdezernent:in
- Leiter:in des Museums der Stadt Lünen
- Eine vom Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.V. zu benennende sachkundige Person
- Der/Die Vorsitzende des zuständigen Ausschusses
Die Kommission wird zur fachkundigen Bewertung 1 -2 Experten:innen nach der jeweiligen Fachrichtung aus der Zivilgesellschaft als weitere stimmberechtigte Mitglieder zu den Beratungen einladen.
Die Kommission fällt ihre Entscheidungen mit Mehrheitsentscheid.
Die Kommission erteilt dem zuständigen Ausschuss auf Grundlage ihrer Voten Empfehlungen zum Ankauf von Kunstgegenständen mit, über die der Ausschuss dann in der jeweils folgenden Sitzung entscheidet.
Die organisatorischen Regularien übernimmt die Kulturverwaltung.
4. Perspektiven
Zukünftig sollen regelmäßig Ausstellungen aus dem Kunstbesitz der Stadt Lünen kuratiert und der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Der Arbeitskreis empfiehlt, den städtischen Kunstbesitz zukünftig sowohl digital als auch physisch zusammenzuführen.
Dafür sind auch geeignete Depoträume zu schaffen.
Die Erfahrungen mit den Richtlinien sind nach 24 Monaten zu evaluieren.
5. Inkrafttreten
Die Richtlinien treten mit dem Tag nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Lünen – zum 13.12.2019 – in Kraft.