Willkommen im Gleichstellungsbüro
Artikel 3 unseres Grundgesetzes sagt:
„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes [...] benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Die Stadt Lünen nimmt ihren gesetzlichen Auftrag ernst. Auf Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und der Gemeindeverordnung NRW § 5 setzt sie sich für diese Aufgabe ein.
Gleichstellung bedeutet die tatsächliche Umsetzung der Gleichberechtigung und die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Dieses Anliegen verfolgt auch das Lünener Gleichstellungs- und FrauenBüro. Dass der Schwerpunkt der Gleichstellungsarbeit öfter eine Förderung von Frauen sein muss, liegt an den vorherrschenden gesellschaftlichen Gegebenheiten: Noch immer sind die Nachteile in weit größerem Maße auf der Seite der Frauen zu finden.
„Aber wir laden alle ein, Männer wie Frauen, sich an uns zu wenden, wenn sie Unterstützung suchen", sagt Heike Tatsch, Leiterin des Gleichstellungs- und Frauenbüros.