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Wohnen ohne Barrieren in Lünen

Spätestens, wenn die eigenen vier Wände aufgrund von Barrieren, wie Stufen oder zu schmalen Türen, im Alltag anstrengend werden, wächst für viele der Wunsch nach einer barrierefreien Wohnung.

Wo finde ich eine passende Wohnung in meinem Quartier?

Mit dieser Frage haben wir uns 2013 schon einmal beschäftigt und die Broschüre "Wohnen ohne Barrieren in Lünen" ins Leben gerufen. Wohnungsanbieter:innen, ob Unternehmen oder Privatperson, waren aufgerufen, uns ihre barrierefreien Wohnungen zu melden. Die gemeldeten Wohnungen haben wir in der Broschüre in einer Übersicht zusammengefasst.

In der Zwischenzeit ist viel gebaut und modernisiert worden, sodass sicherlich weitere Wohnungen in das Verzeichnis aufgenommen werden könnten.

Wenn Sie also barrierefreie oder weitgehend barrierefreie Wohnungen vermieten und daran interessiert sind, dass diese in das Verzeichnis aufgenommen werden, dann füllen Sie unseren Fragebogen aus und schicken ihn uns zurück.

Im Sinne dieser Broschüre...

Alle Wohnungen, die in dieser Broschüre aufgeführt sind, erfüllen mindestens folgende Voraussetzungen:

 

  • Bewegungsflächen, in der Regel 120 cm x 120 cm, sind in allen  Räumen und im Bad vorhanden
  • Die Türen haben ein Durchgangsmaß von mindestens 80 cm
  • Die Erdgeschosswohnungen sind stufenlos zu erreichen, darüber liegende Wohnungen mit einem Aufzug
  • Vor und in der Wohnung, am Duschplatz, zum Balkon oder zur Terrasse sind die Schwellen nicht höher als 2 cm
  • Der Duschplatz ist bodengleich oder fast bodengleich

 

Diese Wohnungen sind weitestgehend barrierefrei. Durch die Erfüllung dieser Voraussetzungen können sie für Menschen mit Gehbehinderungen - abhängig von der persönlichen Situation – geeignet sein.

Was bedeudet barrierefrei?

Abhängig von der Ausprägung der körperlichen Einschränkungen, ist eine weitestgehend barrierefreie Ausstattung nicht immer ausreichend. Gerade Rollstuhlfahrer, aber zum Beispiel auch Menschen mit einer Sehbehinderung haben darüberhinausgehende Bedürfnisse. Aus diesem Grund werden Wohnungen, die speziell auf diese Bedürfnisse zugeschnitten sind, als barrierefrei ausgewiesen.

 

Barrierefreie Wohnungen erfüllen die folgenden Kriterien:

  • Die erforderliche Bewegungsfläche für Menschen im Rollstuhl wurden berücksichtigt (150cm x 150cm)
  • Die Hauseingangstür ist leichtgängig
  • Alle Türen haben eine lichte Breite von 90cm, die Türen in Sanitärräumen öffnen sich nach außen
  • Die Bedienungselemente (wie z.B. Türklinken, Klingelanlagen und Elektroanschlüsse) sind in 85 cm Höhe mit einem Mindestabstand von 50cm von den Ecken (Innenwinkeln) angebracht
  • In den Bädern ist eine ausreichende Tragfähigkeit der Wände und Zimmerdecken gegeben, so dass später eventuell Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen angebracht werden können
  • Die Dusche ist bodengleich
  • Abstellraum, Keller, sonstige Gemeinschaftsräume, Briefkästen und Müllbehälter müssen selbstständig und ebenerdig erreichbar und bedienbar sein
  • Kontrastreiche Gestaltung
  • Gute Raumakustik
  • Die Kabinengröße von Aufzügen beträgt mindestens 110cm Breite x 140cm Tiefe
  • Die Fahrschachttüren haben eine lichte Breite von mindestens 90cm
  • Bedientableau und Haltestangen des Aufzuges befinden sich in 85cm Höhe (Schrift und Tastenrand soll erhaben sein)
  • Bei Bedarf kann der Aufzug mit akustischen Signalen nachgerüstet werden
  • Die erforderliche Bewegungsfläche vor den Fahrschachttüren beträgt 150cm x 150cm
  • Gegenüber dem Aufzug befindet sich keine herabführende Treppe, oder der Abstand beträgt mindestens 300cm

 

  • Im Fahrkorb gegenüber der Fahrkorbtür ist ein Spiegel zur Orientierung angebracht
  • Die Lichtschranke des Aufzuges befindet sich in ca. 50cm Höhe (nicht kurz oberhalb des Fußbodens, da wegen der Speichen eines Rollstuhles manche Lichtschranken nicht reagieren)
  • Vor dem Aufzug sind taktile Finde-Punkte angebracht.          

Sollte Ihre Wohnung die meisten Kriterien erfüllen, in einzelnen Punkten aber nicht, melden Sie sie uns trotzdem, wir prüfen dann, ob die Wohnung mit einem Hinweis (z.B. "Schwelle zum Balkon > 2 cm") dennoch in das Verzeichnis aufgenommen wird.

Beate Lötschert