Tempo 30 auf der Jägerstraße

Auf der Jägerstraße in Lünen-Süd gilt seit Mitte Juni eine Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung. Die neue Regelung gilt für den gesamten Abschnitt der Straße durch den Kernbereich von Lünen-Süd vom Anfang der Jägerstraße an der Kreuzung Bebelstraße bis zum Ortsausgang an der Einmündung der Straße "Auf der Leibzucht".
Die Reduktion der Geschwindigkeit wurde durch viele Lünen-Süder Bürger an die Stadt Lünen herangetragen. Dementsprechend war die Geschwindigkeitssenkung auch ein wichtiger Wunsch der Bürgerwerkstatt "Mobilität und Verkehr“. In der Veranstaltung im November 2018 entwickelten die Teilnehmer zahlreiche Maßnahmen, um die Verkehrssituation im Stadtteil zu verbessern. Das Tempolimit war eine der Maßnahmen und hat das primäre Ziel, die Sicherheit auf der Jägerstraße zu verbessern. Vor allem Radfahrer, die die Straße benutzen müssen, weil es keine separaten Radwege gibt, werden durch die Geschwindigkeitsbegrenzung besser geschützt. Die Jägerstraße ist außerdem für viele Schüler, insbesondere der nahen Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Bestandteil des Schulwegs. Auch die Geschäfte an der Straße sowie die Kirchengemeinde sollen davon profitieren, dass die Autofahrer vor ihrer Tür künftig einen Gang herunterschalten müssen. Eine Befahrung der Jägerstraße bzw. ihrer engen Fahrbahn mit durchgehend 50 Kilometern pro Stunde wurde als nicht mehr passend eingestuft.
Nach der Veranstaltung musste die Maßnahme noch einen verwaltungsinternen Abstimmungsprozess durchlaufen. Auch mit verwaltungsexternen Trägern wie Polizei, Feuerwehr und der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) war noch zu klären, ob Bedenken hinsichtlich einer Änderung bestehen.
Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird regelmäßig überwacht.