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Wettbewerb "Dein Projekt für Lünen-Süd"

Engagieren Sie sich im Stadtteil Lünen-Süd? Haben Sie eine Idee, die Sie gerne im Stadtteil umsetzen möchten, wie etwa ein Straßenfest, ein Projekt zum Wohl der Kinder in Ihrer Nachbarschaft oder eine sonstige gemeinschaftliche, öffentlichkeitswirksame Aktion, die zugleich dem Image von Lünen-Süd gut tut? Wenn ja, reichen Sie diese auf jeden Fall für den Wettbewerb „Dein Projekt für Lünen-Süd“ ein. Mit dem Wettbewerb sollen mehrere Projekte ausgewählt werden, die einen Nutzen für den Stadtteil Lünen-Süd und seine Bewohner haben. Projekte, die bei dem Wettbewerb ausgewählt werden, erhalten eine finanzielle Förderung von je maximal 2.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.

Reichen Sie als Projektpate Ihr Projekt bis zum 24. April 2020 im Stadtteilbüro Lünen-Süd ein. Am 6. Mai 2020 findet die Veranstaltung „Dein Projekt für Lünen-Süd“ um 19.00 Uhr im Bergbaumuseum in der Bahnstraße 31 statt. Als Projektpate stellen Sie bei der Veranstaltung Ihr Projekt kurz (max. 6 Minuten) und möglichst anschaulich vor. Nutzen Sie dazu gerne eine Präsentation und verwenden Sie Bildmaterial. Nach der Vorstellung aller Ideen erfolgt die Auswahl der Projekte durch eine gewählte Jury, bestehend aus lokalen Akteuren sowie einem Vertreter der Stadt Lünen.

Um eine Projektidee einzureichen, verwenden Sie am besten das Formular (unter Downloads, beschreibbares PDF) und beschreiben Sie die Umsetzung des Projekts schon so konkret wie möglich. Nutzen Sie gerne die Rücksprachemöglichkeit mit dem Stadtteilbüro Lünen-Süd. Das Stadtteilbüro erreichen Sie telefonisch unter 02306 9964513 sowie per Mail unter luenen-sued@stadtbuero.com. Die Sprechstunde des Stadtteilbüros ist mittwochs zwischen 12 und 14 Uhr. Ferner haben Sie die Möglichkeit, individuelle Gesprächstermine zu vereinbaren.

Machen Sie den Wettbewerb auch gerne über Ihre Netzwerke und Kontakte bekannt.

Bestimmungen

Der Wettbewerb

Die finanzielle Förderung von nicht kommerziellen Projekten und Aktivitäten im Rahmen des Wettbewerbs erfolgt mit Mitteln aus dem „Aktionsfonds Lünen-Süd“. Bei der Finanzierung von Projekten ist eine Einbeziehung privater Sponsorengelder oder anderer privater Mittel ausdrücklich erwünscht. Pro Projekt können Mittel von bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Zur Inanspruchnahme der Förderung muss ein Antrag für den Aktionsfonds gestellt werden. Falls die für die Antragsstellung notwendigen Unterlagen (etwa Kostenkalkulation im Detail, ggf. Vergleichsangebote) nicht vollständig bis zur Antragsfrist 24.04.2020 zur Verfügung gestellt werden, müssen diese nachgereicht werden. Projekte, die mit den Förderbestimmungen des Aktionsfonds Lünen-Süd (s.u.) nicht in Einklang stehen, können am Wettbewerb nicht teilnehmen. Bei der Wettbewerbsveranstaltung am 6. Mai 2020 dürfen nur Projektideen vorgestellt werden, die mit den Förderbestimmungen übereinstimmen. Die Frist für die Antragsstellung für Projekte im Rahmen des Wettbewerbs endet mit dem 04.06.2020. Die Beantragung von Fördermitteln ist nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

 

Der Aktionsfonds Lünen-Süd

Die Gelder des Aktionsfonds werden im Rahmen des Stadtumbaus Lünen-Süd zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln des Aktionsfonds sollen Maßnahmen, die die Ziele des Stadtumbaus unterstützen und die Bürgerinnen und Bürger für eine aktive Mitwirkung an der Stadtteilentwicklung begeistern, finanziell unterstützt werden. Bewohnergruppen oder Initiativen aus Lünen-Süd sollen so in die Lage versetzt werden, Projekte umzusetzen, die dem Gemeinwohl dienen. Der Aktionsfonds soll dabei insbesondere unterstützen, neue, zusätzliche Ideen und Aktivitäten zu realisieren. Eine Auflistung von Projekten, die bislang mit Unterstützung des Aktionsfonds in Lünen-Süd umgesetzt wurden, erhalten Sie hier. Alle Informationen zum Aktionsfonds erhalten Sie hier. Die Förderung erfolgt auf Basis einer vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lünen beschlossenen Richtlinie. Diese Richtlinie können Sie hier einsehen.

Bei Vergabe der Fördermittel gelten die Bestimmungen der Richtlinie. Etwa ist zu beachten, dass die Auszahlung der Mittel erst nach Abschluss der Projekte auf Grundlage von prüffähigen Rechnungen und Zahlungsnachweisen nach Durchführung erfolgt. Für Kostenpositionen, die bei über 500 Euro liegen, müssen bei der Antragsstellung drei Angebote eingeholt werden. Bewirtschaftungskosten sind keine förderfähigen Kosten. Ein Anspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.

Eine Beantragung von Fördermitteln des Aktionsfonds Lünen-Süd ist seit dem 31.01.2020 ausschließlich im Rahmen des Wettbewerbs „Dein Projekt für Lünen-Süd“ möglich.