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Herzlich Willkommen bei Ihrer Ausländerbehörde

Erdbeben Türkei / Syrien

Die Ausländerbehörde der Stadt Lünen richtet ab sofort einen Service ein, wenn Angehörige betroffene Personen nach Deutschland holen möchten und eine Verpflichtungserklärung benötigen.


Aufgrund des Erdbebens in der Grenzregion zur Türkei und Syrien denken viele Menschen darüber nach, betroffene Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen. Türkische und syrische Staatsangehörige, die vom Erdbeben betroffen sind, benötigen für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum. Vorrausetzung dafür ist als erstes die Verpflichtungserklärung der Einladenden, die die Ausländerbehörde ausstellt. Das Land NRW hat darum gebeten, diese Ausstellungen zu priorisieren.

Visa werden nicht von der Ausländerbehörde der Stadt Lünen ausgestellt sondern durch das Auswärtige Amt mit seinen Vertretungen im Ausland.

Das Angebot der vereinfachten Visavergabe richtet sich an Personen, die
 

  • individuell vom Erdbeben besonders betroffen sind (es droht Obdachlosigkeit oder bei behandlungsbedürftigen Verletzungen)
  • die Angehörigen 1. oder 2. Grades (Ehepartner/-partnerin, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem deutschen, grundsätzlich verlängerbaren Aufenthaltstitel sind.


Vollständige Anträge werden in den Visumantragsannahmezentren in der Türkei entgegengenommen.

Welche Unterlagen noch für einen Visumantrag benötigt werden und wo die Antragsannahmezentren in der Türkei sind, ist unter www.auswaertiges-amt.de und auf der Webseite des externen Dienstleisters iDATA unter idata.com.tr zu finden.

Betroffene des Erdbebens aus Syrien müssen sich an die Auslandsvertretungen in Amman, Beirut oder Istanbul wenden. Die Botschaft in Damaskus ist weiterhin geschlossen.

Möchten in Deutschland lebende Personen Verwandtschaft aus dem Erdbebengebiet zu sich holen, gehört zum vollständigen Visumantrag auch eine Verpflichtungserklärung, mit der sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten aufzukommen.

Zum Verfahren

Die Ausländerbehörde der Stadt Lünen richtet daher einen Service ein bei dem Angehörige unkompliziert und zeitnah einen Termin erhalten sollen.

Schreiben Sie uns daher eine E-Mail an migrationsservice@luenen.de mit den folgenden Daten:
 

  • Name des Angehörigen sowie die vollständige Kontaktdaten (Adresse, Telefon)
  • Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel des Angehörigen
  • Name und Adresse der betroffenen Person im Erdbebengebiet
  • Verwandschaftsverhältnis zur betroffenen Person


Sie erhalten dann anschließend einen Termin für die Bearbeitung Ihres Anliegens. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Angaben, um Rückfragen zu vermeiden.

Die Ausländerbehörde bittet zudem die Antragstellenden, sich solidarisch zu verhalten, damit den Betroffenen schnell geholfen werden kann: Anträge, bei denen die Voraussetzungen nicht gegeben sind, können nicht angenommen werden.

Visa verlängern

Auch türkische Staatsangehörige, die bereits ein Visum haben und das verlängern möchten, können sich an die Ausländerbehörde wenden. Visa werden unkompliziert zeitlich befristet verlängert, wenn eine Rückreise in das betroffene Erdbebengebiet nicht möglich ist und es keine anderweitige Aufnahmemöglichkeit in der Türkei gibt.

merhaba - kalimera - buenos días - buon giorno - dobar dan - salam alaikum - dzien dobry - bon jour - welcome - Guten Tag!

In Lünen leben Menschen  unterschiedlichster Herkunft mit und ohne deutschen Pass. Diese kulturelle Vielfalt ist eine Bereicherung und Herausforderung für unsere Stadt. Mit der Ausländerbehörde bietet die Stadt Lünen eine zentrale Anlaufstelle, deren Aufgabe es ist, Migrantinnen und Migranten zu beraten und die Integration der zahlreichen Herkunftsgruppen zu fördern.

Am 01. Januar 2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Ein wesentlicher Teil ist das neue Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das an die Stelle des bisher geltenden Ausländergesetzes (AuslG) getreten ist.

Mit dem Zuwanderungsgesetz ist die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, Zuwanderung entlang unserer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Interessen zu steuern und zu begrenzen. Es regelt zudem erstmals gesetzlich ein Grundangebot an Integrationsleistungen für alle Zuwanderer.

Downloads ►

Bei der Terminvergabe erhalten Sie Mitbringlisten, in denen auch Anträge und Vordrucke aus diesem Downloadbereich genannt werden.