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Arbeitserlaubnis

Sie möchten eine Arbeitserlaubnis beantragen oder verlängern lassen?

Viele Aufenthaltsarten enthalten bereits Kraft Gesetzes die Erlaubnis zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerstätigkeit. Für einige Aufenthaltsarten muss jedoch im Bedarfsfall ausdrücklich eine Arbeitserlaubnis beantragt werden.

Für diese Aufenthaltsarten, die keine ausdrückliche Genehmigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit enthalten, wurde das bisherige doppelte Genehmigungsverfahren von Aufenthaltsgenehmigung (Ausländerbehörde) einerseits und Arbeitsgenehmigung (Arbeitsamt) andererseits, mit in Kraft treten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 durch ein internes Zustimmungsverfahren ersetzt. Die Aufenthaltserlaubnis wird nun durch die Ausländerbehörde in einem Akt ("one-stop-government") mit der Arbeitsgenehmigung erteilt, sofern die Arbeitsverwaltung intern zugestimmt hat.


Bereits erteilte Arbeitserlaubnisse gelten bis zum Ablauf der Geltungsdauer fort. Arbeitsberechtigungen gelten als uneingeschränkte Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Benötigte Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen SachbearbeiterInnen.

  • Stellenbeschreibung (siehe rechts oben unter Downloads)
  • Arbeitgeberbescheinigung (siehe rechts oben unter Downloads)
  • Pass mit gültigem Aufenthaltstitel

Arbeiten im Duldungsstatus oder im Asylverfahren

Auch für diesen Personenkreis hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Aufnahme einer Beschäftigung eingeräumt. Die hierzu ergangenen Regelungen sind mehrfach gelockert worden. Wartezeiten (in denen keine Beschäftigungsaufnahme möglich ist) sind zuletzt auf nur noch 3 Monate reduziert worden.

Danach kann grundsätzlich je nach Aufenthaltsdauer und beabsichtigter Tätigkeit, eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung mit oder auch ohne Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit erteilt werden.

Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören und sich für die Aufnahme einer Beschäftigung interessieren, so sprechen Sie uns bitte an und lassen sich beraten.

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