Die Blaue Karte EU

Die Bundesregierung will hoch qualifizierten Ausländern die Zuwanderung nach Deutschland erleichtern und hat dazu am 01.08.2012 einen neuen Aufenthaltstitel eingeführt; die "Blaue Karte EU", auch "Blue Card" genannt.
Damit wird die EU-Richtlinie für Hochqualifizierte in nationales Recht umgesetzt und der Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiver gestaltet.
Was ist die Blaue Karte EU?
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit für Arbeitnehmer mit akademischer Qualifikation ab einem bestimmten Mindesteinkommen. Sie erleichtert die Mobilität innerhalb der EU, außer den Mitgliedstaaten Dänemark, Irland und Großbritannien.
Welcher Aufenthaltstitel wird erteilt?
Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird bei erstmaliger Erteilung auf höchstens vier Jahre befristet. Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate ausgestellt oder verlängert.
Voraussetzungen
- Besitz eines deutschen, anerkannten ausländischen oder eines einem deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschlusses
- qualifizierte Beschäftigung mit einem Mindestgehalt von derzeit 56.800 € brutto/Jahr oder 44.304 € brutto/Jahr in einem Mangelberuf. Mangelberufe sind derzeit:
- Naturwissenschaftler
- Mathematiker
- Ingenieure
- Naturwissenschaftler
- Humanmediziner (außer Zahnärzte)
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- bei Besitz eines ausländischen Hochschulabschlusses und einer Beschäftigung in einem Mangelberuf muss die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung erteilen
- Berufsausübungserlaubnis
- ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin, Ingenieurwesen), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der Blauen Karte EU nachgewiesen werden
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung der Blauen Karte EU werden nach der Einreise folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Pass
- aktuelles biometrisches Passbild
- Hochschulzeugnis oder Hochschuldiplom (bei ausländischen Abschlüssen muss eine beglaubigte, deutsche Übersetzung und gegebenenfalls die förmliche Anerkennung vorgelegt werden)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung und der aktuellen Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
- Arbeitsvertrag und konkretes Arbeitsplatzangebot mit Gehaltsnachweis
- Krankenversicherungsnachweis
- Stellenbeschreibung - wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist
Diese Auflistung ist nur beispielhaft. Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich sein.
Unbefristetes Aufenthaltsrecht
Dem Inhaber der Blauen Karte EU kann bereits nach 21 Monaten -anstatt sonst 60 Monaten- rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden wenn:
- sein Lebensunterhalt gesichert ist,
- mindestens 21 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder vergleichbare Leistungen erbracht wurden,
- kein Ausweisungstatbestand erfüllt ist,
- er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen),
- er über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
- er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
Die Blaue Karte EU wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Scheckkartenformat ausgestellt.
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