Integrationskurse

Eines der Ziele des am 01.01.2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetzes ist es, die Integration von sich rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländerinnen und Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern und zu fordern.
Für die Erteilung einiger Aufenthaltstitel sowie für eine spätere Einbürgerung wird neben Kenntnissen der deutschen Sprache auch verlangt, dass Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet vorhanden sind.
Die Eingliederungsbemühungen werden durch ein Grundangebot zur Integration unterstützt.
Die Ausländerbehörde Lünen stellt für Neuzuwander:innen und Bestandsausländer die Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen fest und stellt die entsprechenden Bescheinigungen aus.
Der Integrationskurs umfasst zwei Teilbereiche:
- Sprachkurs
- Orientierungskurs
Der wichtigste Bestandteil bei allen Integrationsbemühungen ist, dass Ausländerinnen und Ausländer, die neu nach Deutschland kommen, schnellst möglich Kenntnisse der deutschen Sprache erwerben. Dies ist auch wichtig für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder eine Einbürgerung.
Die Beurteilung, welche Sprachkenntnisse vorliegen, erfolgt anhand des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Die Anforderungen an die Deutschkenntnisse werden hierbei in verschiedene Schwierigkeitsstufen eingeteilt:
- "sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können" entspricht der Stufe A1 GER
- "über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse verfügen" entspricht der Stufe A2 GER
- "über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen" entspricht der Stufe B1 GER
- "die deutsche Sprache beherrschen"entspricht der Stufe C1 GER
Der Orientierungskurs hat zum Ziel, Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland zu vermitteln.
Die Erteilung einiger Niederlassungserlaubnisse wird davon abhängig gemacht, dass Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet vorhanden sein müssen. Diese Voraussetzung wird erfüllt, wenn erfolgreich ein Orientierungskurs absolviert wurde.
Der Orientierungskurs umfasst 45 Stunden und beinhaltet zum Beispiel die Themen
- Politik und Demokratie
- Überblick über die jüngere deutsche Geschichte
- Gesellschaft und Alltagsstruktur in Deutschland
- grundlegende Werte der deutschen Gesellschaft, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung.
Unsere Partner:innen für Integration stehen Ihnen mit weiteren Informationen gern zur Verfügung.
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Kurs-Träger | Kurs-Ort | |
| VHS der Stadt Lünen Franz-Gormann-Str. 2 44532 Lünen
| Musikschule/Lükaz Kurt-Schumacher-Str. 44 44532 Lünen Frau Besik Tel: 02306/104-2724 |
| Multikulturelles Forum Lünen e.V. Münsterstr. 46b 44532 Lünen www.multikulti-forum.de | Kurt-Schumacher-Str. 1 - 3 44534 Lünen Frau Przywarra Tel: 02306/37893-13 |
| AWO Unterbezirk Unna
www.awoubunna.de | Richardstr. 4 44536 Lünen Frau Haffner Tel: 0231-53219172 Mail: mbe.luenen@awo-un.de |
| TÜV NORD Bildung GmbH Kompetenzzentrum Zollverein Bärenbruch 128 | Am Kühlturm 6 |