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Gesamtabschlussbericht 2020

Gemäß § 116 (1) i. V. m. § 95 (1) GO NRW hat die Stadt Lünen für jedes Haushaltsjahr zum Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Gesamtabschluss verfolgt das Ziel, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde darzustellen.
 
Der Gesamtabschluss zum 31.12.2020 der Stadt Lünen steht hier als Download zur Verfügung.

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