Online-Services

Grundsteuer

Allgemeine Informationen zur Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuerarten in Deutschland. Sie ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung, das sog. Grundvermögen. Es wird nach seinem Ertrag bzw. Wert versteuert.
Die Grundsteuer wird auf Grundlage des Grundsteuergesetzes (GrStG) erhoben.

Welche Arten von Grundsteuern gibt es?

Es werden 2 Arten von Grundsteuern unterschieden:

  • Grundsteuer A (Agrarisch - für Grundstücke der Landwirtschaft)
  • Grundsteuer B (Baulich - für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude)

Wie wird der Grundsteuerbetrag errechnet?

    1. Das zuständige Finanzamt (Finanzamt Dortmund-Unna, Trakehnerweg 4, 44143 Dortmund) ermittelt den EINHEITSWERT für das Grundvermögen.  Der Einheitswert ist ein Wert für unbebaute und bebaute Grundstücke, der auf einen bestimmten Stichtag in einem gesetzlich geregelten, standadisierten Verfahren festgestellt wird. Zu beachten ist, dass der Einheitswert ein individuell festgelegter Wert ist, der die Besonderheiten des (bebauten) Grundstücks berücksichtigt. Bewertet werden u.a. Art, Größe und Lage des Grundstücks sowie Alter, Größe und Ausstattung der darauf befindlichen Gebäude. Er wird mit dem Erlass des Einheitswertbescheides den Eigentümern bekanntgegeben.
    1. Aus dem Einheitswert errechnet das zuständige Finanzamt unter Anwendung einer Steuermesszahl den GRUNDSTEUERMESSBETRAG der für die Grundsteuer als Bemessungsgrundlage dient. Dieser wird mit dem Erlass des Grundsteuermessbescheides den Eigentümern und den erhebungsberechtigten Gemeinden bekanntgegeben.

      --> Einwände gegen die Bewertung des Grundstücks sind daher bei dem Finanzamt anzubringen, das den Grundsteuermessbescheid erlassen hat!
  1. Der Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes wird mit dem GRUNDSTEUERHEBESATZ der Stadt Lünen multipliziert und ergibt sodann die Höhe der zu leistenden Grundsteuer.

(Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag des
Finanzamtes x Hebesatz der Stadt Lünen)

 

Kosten

Wie hoch sind die Hebesätze für die Grundsteuerberechnung in Lünen?

Die aktuellen Hebesätze der Stadt Lünen werden vom Rat der Stadt Lünen beschlossen und durch Satzung festgelegt.

Diese finden Sie hier

 

Notwendige Unterlagen

Ich habe mein Grundstück, mein Haus, meine Eigentumswohnung, meine Garage (Grundvermögen) veräußert.
Was muss ich beachten?

Hier gibt es zwei wichtige Regelungen zu beachten:

I. Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer gem. § 9 GrStG.
Sie richtet sich ausschließlich nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres.

Wird das Grundvermögen also im Laufe eines Jahres ge-/verkauft, kann der Eigentumswechsel vom Finanzamt daher erst mit Wirkung zum Beginn des nächsten Kalenderjahres berücksichtigt werden (1.1. des folgenden Jahres). Die Stadt Lünen darf davon nicht abweichen.

Entscheidend für die steuerrechtliche Zuordnung des Grundvermögens ist, wer am  01. Januar des jeweiligen Jahres wirtschaftlicher Eigentümer (Übergang von Nutzen und Lasten) und nicht wer bürgerlich-rechtlicher Eigentümer (Grundbucheintrag) ist.

Der Verkäufer bleibt daher in jedem Fall noch bis zum Ende des Veräußerungsjahres steuerpflichtig und hat die Grundsteuer für das ganze Jahr zu zahlen, in dem der Eigentumswechsel stattgefunden hat!

Eine Erstattung der anteiligen Grundsteuer für das Verkaufsjahr kann der Verkäufer nur auf privatrechtlichem Weg vom Käufer verlangen (z.B. durch eine entsprechende Regelung im Kaufvertrag).

II. Mit der Festsetzung des Grundsteuermessbetrages entscheidet das zuständige Finanzamt auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht.

Bei der Erhebung der Grundsteuer ist die Stadt Lünen daher an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes und die darin getroffenen Feststellungen so lange gebunden, bis das Finanzamt den Grundbesitz dem neuen Eigentümer durch besonderen Bescheid zugerechnet hat.

Eine Umschreibung der Grundsteuer vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt daher erst nach Bekanntgabe eines neuen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheides (Zurechnungsfortschreibung) durch das Finanzamt.
Es kann daher vorkommen, dass die Grundsteuer erst im Laufe des auf den Kauf/Verkauf folgenden Jahres umgeschrieben wird!

Zahlung

Die Grundsteuer wird von der Stadt Lünen als Dauerbescheid festgesetzt.
Sie wird jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadt Lünen eine Einzugsermächtigung erteilen.

 

Rechtsgrundlagen

Grundsteuergesetz

Abgabenordnung

Finanzamt Dortmund-Unna