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Neue Grundsteuer ab 2025

Bisher wird die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhen in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern auf denen aus dem Jahr 1935.

Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks spiegeln sie nicht wieder. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019.

Durch das Grundsteuerreformgesetz wurde die geforderte Neuregelung im Dezember 2019 geschaffen, sodass nun der gesamte Grundbesitz durch die Finanzämter neu bewertet und die Grundsteuermessbeträge neu festgesetzt werden müssen.

Der bisherige Hebesatz wird durch die Kommunen so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ist. Das bedeutet, die Kommunen werden nach der Reform nicht mehr Steuern einnehmen als zuvor. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer je nach Wert des Grundstücks jedoch ändern.

Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Aufgrund der Grundsteuerreform sind Eigentümer:innen eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Wichtig: Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab dem 1. Juli 2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.
Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen  abgegeben werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022.

Fragen beantwortet das zuständige Finanzamt

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihr zuständiges Finanzamt, da die Stadtverwaltung zu dem Feststellungsverfahren keine Auskünfte erteilen kann.

Auch können durch die Stadtverwaltung zum aktuellen Zeitpunkt keine Auskünfte über die künftige Höhe der Grundsteuer erteilt werden, da diese erst im Jahr 2025 feststehen wird. Die Finanzverwaltung bietet eine Telefon-Hotline an, bei der Sie kostenlos Auskunft erhalten.

Finanzamt Dortmund-Unna
Trakehnerweg 4
44143 Dortmund
Grundsteuer-Hotline: 0231 5188-1959
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr

Hilfreiche Informationen, Checklisten und Geodaten

www.finanzverwaltung.nrw.de/grundsteuerreform
www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Check-Liste_Wohngrdst.pdf
www.grundsteuer-geodaten.nrw.de
www.elster.de
www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de