Anmeldung zur Hundesteuer
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder uns eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen.
Zur Anmeldung stehen folgende Formulare zur Verfügung:
- Anmeldung zur Hundesteuer (bei jeder Anmeldung auszufüllen)
2. Anmeldung nach dem Landeshundegesetz (gegebenenfalls zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung notwendig)
- für große Hunde (ab 40 cm, bzw. ab 20 kg)
- für bestimmte Rassen (z.B. Rottweiler, Tosa Inu, Alano, Mastiff)
- für gefährliche Hunde (z.B. American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier)
Die Steuer beträgt jährlich, wenn vom Hundehalter
a) | nur ein Hund gehalten wird | 108 € |
b) | zwei Hunde gehalten werden, je Hund | 120 € |
c) | drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund | 132 € |
d) | ein gefährlicher Hund gehalten wird | 324 € |
e) | zwei gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund | 360 € |
f) | drei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund | 396 € |