
HERZLICH WILLKOMMEN
beim Behindertenbeirat
AKTUELL: Informationen zum Corona-Virus
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Artikel 3, Absatz 3, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Die Vereinten Nationen haben 2006 eine Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderung beschlossen. Dieses Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt einen Meilenstein in der Behinderten- und Menschenrechtsbewegung dar.
Für Deutschland ist diese Vereinbarung seit dem 26.März 2009 geltendes Bundesrecht. Ihr Ziel ist die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.
Für das berechtigte Ziel der Teilhabe der in Lünen lebenden Menschen mit Behinderungen setzen sich der Behindertenbeirat, den der Rat der Stadt bereits 1979 ins Leben gerufen hat, die Verwaltung und der Rat ein.
Der Behindertenbeirat der Stadt Lünen ist
- die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in Lünen gegenüber Politik und Verwaltung
- beratendes Gremium für den Ausschuss Bürgerservice und Soziales, für die Verwaltung sowie andere Einrichtungen und Institutionen
- für Wünsche, Anregungen und Anträge von Menschen mit Behinderungen,Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen und sonstigen Organisationen zuständig, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben oder Auftragsangelegenheiten der Stadt gehören.
Informationen der Fachstelle zu Hilfen für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben
Wenn es um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben geht, unterstützt die Fachstelle für Menschen mit Behinderungen. Die Hilfen reichen von dem behindertengerecht eingerichteten Arbeitsplatz bis zur Mitwirkung in arbeitsrechtlichen Kündigungsverfahren. Die Stadt Lünen ist in diesem Bereich in enger Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe tätig, das die entsprechenden Gelder aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe bereitstellt. Die Beteiligung im Kündigungsverfahren ist gesetzlich geregelt und findet automatisch im Verfahren statt. Der Antrag für eine behindertengerechte Ausgestaltung eines Arbeitsplatzes muss schriftlich gestellt werden.
Landschaftsverband Westfalen Lippe - Behindertenhilfe Westfalen
Link zum Online-Service für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.
Hier finden Sie Informationen über Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder, Mütter und Familien. Die Mitarbeiter bemühen sich auch um die Vermittlung von Pflegestellen und beraten Pflegeeltern bei ihrer Aufgabe. Dieses Portal wird von der Aktion Mensch betreut