Online-Services

Der Antrag ist beim

Kreis Unna
Fachbereich für Arbeit und Soziales
- Schwerbehindertenangelegenheiten -
Friedrich-Ebert-Str. 17
59425 Unna

zu stellen.

Wir bitten Sie, einen Erst- oder Änderungsantrag mit Hilfe des Antragsvordruckes zu stellen.

Antragsformulare finden Sie unter:
https://www.kreis-unna.de/hauptnavigation/service/antraege-und-formulare/ 

Sie können das Antragsformular aber auch beim Kreis Unna (telefonisch über die Service-Nummer 02303  27-34 56)anfordern. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden; Sie erhalten dann das Antragsformblatt umgehend zugesandt.
Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig, vollständig und gut leserlich aus. Unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig und vergessen Sie bitte nicht die Unterschrift für die Schweigepflichtentbindung zur Einholung Ihrer Krankenunterlagen und das Einverständnis zur dauerhaften Lichtbildspeicherung. So vermeiden Sie von vornherein Verzögerungen oder Rückfragen.
Wenn Sie aktuelle ärztliche Unterlagen über Ihren Gesundheitszustand besitzen, die nicht älter als 2 Jahre sind, so reichen Sie diese bitte zusammen mit Ihrem Antrag ein. Ärztliche Bescheinigungen, die lediglich Diagnosen enthalten, reichen dabei nicht aus.
 

  • Wie erhalte ich den Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat?
  • Im Kreis Unna erhalten schwerbehinderte Menschen den neuen Schwerbehindertenausweis ab dem 01.09.2014. Die Ausstellung des neuen Schwerbehindertenausweises ist stets kostenfrei.
  • Der neue Ausweis wird nicht mehr direkt vom Kreis Unna ausgegeben, sondern über einen externen Dienstleister gedruckt und versandt. Er kann nicht mehr verlängert werden, sondern bei Veränderungen erfolgt stets ein neuer Ausdruck. Insofern ist nur noch der Kreis Unna zukünftig Ihr Ansprechpartner; die Bürgerämter der Städte und Gemeinden sind aus technischen Gründen nicht mehr beteiligt.
  • Für die Ausstellung des neuen Ausweises wird ein Farbfoto in Passbildgröße benötigt. Für die dauerhafte digitale Speicherung des Lichtbildes ist außerdem eine Einverständniserklärung zu unterschreiben. Das Einverständnis für die dauerhafte Speicherung kann verweigert oder widerrufen werden. Dann wird das Lichtbild nur solange gespeichert, wie es für die Ausstellung des Ausweises benötigt wird.

Häufig gestellte Fragen:
https://www.kreis-unna.de/hauptnavigation/kreis-region/politik-verwaltung/kreisverwaltung/arbeit-und-soziales/aufgaben-nach-dem-schwerbehindertengesetz/faq-liste/

Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis (Erstantrag/Änderungsantrag) sind sowohl im Servicepoint des Rathauses, Erdgeschoss, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen als auch in Zimmer 09, Zimmer 10 vormittags erhältlich.