Beigeordnete
Nach § 70 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bilden die hauptamtlich bestellten Beigeordneten zusammen mit dem Bürgermeister und der Kämmerin den Verwaltungsvorstand. Der Bürgermeister führt den Vorsitz. Die Beigeordneten sind -wie der Bürgermeister- Wahlbeamte und werden vom Rat der Stadt Lünen für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Der Verwaltungsvorstand wirkt insbesondere mit bei den Grundsätzen der Organisation und der Verwaltungsführung, der Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung, der Aufstellung des Haushaltsplans, unbeschadet der Rechte der Kämmerin und den Grundsätzen der Personalführung und Personalverwaltung.