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Die Aufgaben des Rats der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union ist eine Zusammenkunft der nationalen Minister*innen und hat keine festen Mitglieder, sondern setzt sich je nach thematischem Schwerpunkt (Ressort) aus anderen Minister*innen zusammen. Der EU-Rat ist neben dem Europäischen Parlament das 2. gesetzgebende Organ der EU. 

Die Hauptaufgaben des EU-Rats sind:

  • Verabschiedung Rechtsvorschriften der EU
  • Schließen von Übereinkünfte mit externen Staaten
  • Genehmigung des Haushaltsplans der EU
  • Koordinierung der politischen Maßnahmen der EU-Länder

Der Vorsitz richtet sich immer nach dem jeweiligen Land, das gerade die Ratspräsidentschaft innehat. Bis zum 30. Juni 2020 hat Kroatien und danach bis zum 31. Dezember 2020 Deutschland die EU-Ratspräsdientschaft inne.

Die Ratspräsidentschaft

Der Rat der EU ist von den drei Institutionen die Mächtigste. Für den Rat der EU gibt es eine rotierende Präsidentschaft. Aller 6 Monate übernimmt ein Mitgliedsland die Präsidentschaft.
Ab dem 1. Juli 2020 ist dies Deutschland. Das letzte Mal war Deutschland 2007 dran - also vor 13 Jahren.

Die Präsidentschaft des EU-Rates muss die Geschäfte führen und setzt die Tagesordnung. Dadurch kann sie manche Themen beschleunigen oder verschleppen und Schwerpunkte setzen.

Deshalb ist es interessant, welche Themenschwerpunkte sich das jeweilige Land für die eigene Präsidentschaft vornimmt.
Für Deutschland steht aktuell z.B. an: Umgang mit der Corona-Krise, Verhandlungen des Brexits, Förderung der Klimaschutzziele.