Weitere europäische Institutionen
Europäischer Rat
Der Europäische Rat (nicht zu verwechseln mit dem Rat der EU oder des Europarats!) ist die Versammlung aller Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Auf vier jährlichen Gipfeltreffen legen die Mitglieder wichtige politische Ziele fest und diskutieren neue Initiativen. Dabei hat der Europäische Rat keinerlei Befugnis über die Rechtsprechung. Sitzungen des Rates werden begleitet durch den*die Kommissionspräsidentin, den Präsidenten des Europäischen Rates sowie den Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik.
Der Präsident des Europäischen Rates ist derzeit Charles Michel (Amtszeit: Dezember 2019 – Mai 2022).
Europäische*r Bürger*innenbeauftragte*r
Europäischer Bürgerbeauftragter/Europäische Bürgerbeauftragte: Untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union. Beschwerden können von Staatsangehörigen oder Bürgerinnen und Bürgern von EU-Ländern sowie von in der EU ansässigen Unternehmen und Organisationen eingereicht werden.
Emily O'Reilly ist die aktuelle Europäische Bürger*innenbeauftragte
Europäische*r Datenschutzbeauftragte*r und der Europäische Datenschutzausschuss
Beides sind Kontrollbehörden, die dafür sorgen, dass alle EU-Organe und -Einrichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Schutz der Privatsphäre gewährleisten. Der Ausschuss ist zudem für die Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island zuständig.
Gerichtshof der Europäischen Union
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Auslegung und Kontrolle der EU-Gesetzgebung in den einzelnen Mitgliedsstaaten verantwortlich. Er ist auch für Rechtsstreite zwischen den Regierungen der EU-Staaten und den Institutionen der Europäischen Union zuständig. Auch Rechtssachen von Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen werden bearbeitet. Jeder Staat der EU stellt einen Richter für den Gerichtshof. Teil dieses Organs der EU sind auch die 8 Generalanwälte/-anwältinnen, die öffentlich und unparteiisch Stellung zu vorliegenden Rechtssachen nehmen. Sie werden, ebenso wie die Richter*innen, für eine Dauer von 6 Jahren gewählt.
Rechnungshof der Europäischen Union
Der Rechnungshof hat die Aufgabe, die Finanzen der Europäischen Union zu prüfen und die Einnahmen und Ausgaben zu überwachen. Er verbessert damit das EU-Finanzmanagement und bewahrt die Interessen der Bürger*innen der EU. In regelmäßigen, unabhängigen Berichten nimmt er Stellung zur aktuellen Finanzlage und dient dem Rat der Europäischen Union als Hilfe bei der Kontrolle des EU-Haushalts.
Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter*innen der Europäischen Union mit höchstens 350 Mitgliedern. Der Ausschuss hat im Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union zwar kein Mitentscheidungsrecht. Allerdings muss er in vielen Politikbereichen vom Europäischen Parlament, vom Rat oder von der Kommission gehört werden – zum Beispiel bei Fördermaßnahmen in den Bereichen Bildung, Kultur, Beschäftigung oder im Gesundheitswesen.
Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Zentralbank der 19 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den Euro eingeführt haben. Die vorrangige Aufgabe ist, Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten und so die Kaufkraft der gemeinsamen Währung zu erhalten. Die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedsstaaten der Währungsunion bildet mit der nationalen Zentralabnken das Europäische System der Zentralbanken.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist eine beratende Einrichtung der EU und setzt sich aus Vertreter*innen von Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeberorganisationen und anderen Interessenvertreter*innen zusammen. Er legt dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament Stellungnahmen zu EU-Themen vor und bildet so eine Brücke zwischen den Entscheidungsorganen der EU und ihren Bürger*innen.
Quelle: www.europe-direct-dortmund.de