Der Integrationsrat vertritt die Interessen der ausländischen EinwohnerInnen gegenüber Rat und Verwaltung. Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik "Politik" im Ratsportal über das Gremium Integrationsrat
Zu den Aufgaben der Geschäftsführung des Integrationsrates gehören:
- Unterstützung der Mitglieder und sachkundigen EinwohnerInnen durch Informationen über gesetzliche und rechtliche Grundlagen,
- Vermittlung von Hintergrundinformationen,
- Beratung über Verwaltungsabläufe und -zuständigkeiten,
- Unterstützung bei der Vorbereitung von Anfragen, Anträgen und Stellungnahmen,
- Unterstützung der Vorsitzenden/des Vorsitzenden bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen und bei ihren/seinen sonstigen Aufgaben,
- Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung bei der Weiterbehandlung und Umsetzung von Beschlüssen,
- organisatorische und inhaltliche Vorbereitung und Mitwirkung bei der Durchführung von Seminaren und Klausurtagungen des Integrationsrates,
- Unterstützung der überregionalen Zusammenarbeit auf Kreis- und Landesebene.
Der Integrationsrat hält regelmäßig öffentliche Sitzungen ab, an denen jeder als Zuhörer teilnehmen kann. Er hat 14 direkt gewählte und stimmberechtigte Mitglieder. Beratende Mitglieder sind der Bürgermeister, 7 Ratsmitglieder, der Geschäftsführer und sachkundige EinwohnerInnen. Er nimmt Anträge und Anregungen entgegen, berät und beschließt darüber und/oder leitet sie an die zuständigen Stellen weiter.
Wahl des Integrationsrates der Stadt Lünen am 13. September 2020
Wahlordnung Integrationsrat
Wahlordnung Integrationsrat - Übergangssregelung
Amtsblatt 17/2020
Inhalt: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Lünen am 13. September 2020. Hier sind alle wichtigen Infos bezüglich der anstehenden Wahl (wer darf wählen, wer kann gewählt werden, wie wird gewählt usw.) enthalten.
Geschäftsordnung Integrationsrat 2014