
Bürgerentscheide am 11. Dezember 2022
Am 11. Dezember 2022 finden in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zwei Bürgerentscheide gleichzeitig statt.
Es wird zu folgenden Fragestellungen entschieden:
Sind Sie dafür, dass der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Klöters Feld (238)“ aufgehoben wird?
Sind Sie dafür, dass der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Derner Straße (239)“ aufgehoben wird?
Wie kommen diese Bürgerentscheide zustande?
Die Initiator:innen der Bürgerbegehren reichten zur Frage „Sind Sie dafür, dass der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Klöters Feld (238)“ aufgehoben wird?“ 5.110 als gültig anerkannte Unterschriften ein. Zu der Frage „Sind Sie dafür, dass der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Derner Straße (239)“ aufgehoben wird?“ wurden 4.848 als gültig anerkannte Unterschriften eingereicht.
Damit wurde das erforderliche Unterschriftenquorum für beide Bürgerbegehren erreicht. Der Rat der Stadt Lünen hat in seiner Sitzung am 15. September 2022 festgestellt, dass die beiden beantragten Bürgerbegehren zulässig sind. Weiterhin hat der Rat der Stadt Lünen in seiner Sitzung mehrheitlich beschlossen, dass er dem zulässigen Bürgerbegehren – Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Klöters Feld (238)“- und – Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Derner Straße (239)“- nicht entspricht.
Daher ist gemäß § 26 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit der beiden Bürgerbegehren jeweils ein Bürgerentscheid durchzuführen.
Hiermit ist nun der Weg eröffnet, die Bürger:innen der Stadt Lünen unmittelbar durch Bürgerentscheid an den Entscheidungen zu beteiligen.