Briefabstimmung beantragen
Sie können oder möchten am 11. Dezember 2022 nicht persönlich zur Abstimmung gehen und wollen bequem von zu Hause aus abstimmen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit: Beantragen Sie einen Abstimmungsschein mit den Abstimmungsunterlagen.
Dazu gibt es mehrere Wege:
- Sie können die Briefabstimmung direkt online beantragen.
- Wenn Sie schon eine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, können Sie die Abstimmungsunterlagen mit dem Stimmscheinantrag bestellen, den Sie mit der Benachrichtung bekommen haben: Einfach ausfüllen und in die Post geben. Sie können auch mit einem Smartphone den QR-Code scannen, der auf der Abstimmungsbenachrichtigung aufgedruckt ist. Damit gelangen Sie ebenfalls zum Online-Antrag (siehe Punkt 1).
- Sie können die Abstimmungsunterlagen auch mit einem formlosen Schreiben anfordern. Dazu benötigen wir Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse. Diese Möglichkeit sollten Sie dann nutzen, wenn Sie noch vor Öffnung des Briefabstimmungsbüros einen längeren Urlaub oder Auslandsaufenthalt antreten. Senden Sie Ihre Anforderung per per E-Mail an wahlen@luenen.de, per Fax an 02306 104-21 1120 oder per Post an die Stadt Lünen, Team Wahlen, 44530 Lünen.
Abstimmungsunterlagen können nicht per Telefon beantragt werden. Für eine andere Person können nur dann Abstimmungsunterlagen beantragt werden, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Auf der Rückseite Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung finden Sie den Vordruck für eine solche Vollmacht. Die Beantragung von Abstimmungsunterlagen für Dritte per E-Mail ist nicht möglich.
Die Abstimmungsunterlagen werden unverzüglich nach Antragstellung an die angegebene Adresse verschickt. Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Abstimmungsunterlagen bis spätestens Freitag, 9. Dezember 2022, 18 Uhr, anzufordern. Eine spätere Beantragung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.