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Wahlrecht und Wahlberechtigung

Wahlrecht und Wahlberechtigung

Wer darf in Lünen an der Landstagswahl teilnehmen?

Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind alle Deutschen in Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 16 Tagen vor dem Wahltermin ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Lünen haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind