Wahlrecht und Wahlberechtigung
Wahlrecht und Wahlberechtigung
Wer darf in Lünen an der Landstagswahl teilnehmen?
Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind alle Deutschen in Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 16 Tagen vor dem Wahltermin ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Lünen haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind