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Stimmrecht

Abstimmberechtigt ist, wer am Tag der Bürgerentscheide zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt ist. Das sind alle Deutschen und EU-Bürger:innen, die am 11. Dezember 2022 das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung (25. November 2022) in der Stadt Lünen mit ihrer Hauptwohnung gemeldet und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Team Wahlen